Einspruchsverfahren/ BFH-Urteil/ Erledigung

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kitax
Beiträge: 3
Registriert: 6. Nov 2019, 16:53

Einspruchsverfahren/ BFH-Urteil/ Erledigung

Beitrag von kitax »

Verehrtes Forum,

erlauben Sie bitte eine Frage aus dem Verfahrensrecht.

Stpfl. S. erhält einen EStB. Dieser weicht in zwei Pkt. v. d. StErKl. ab.

S legt Einspruch ein.

Rückmeldung FinVerw.: "Dem Einspruch wird in Punkt x entsprochen und es ergeht ein neuer EStB. Im Punkt y wird beabsichtigt das Einspruchsverfahren aufgrund eines beim BFH anhängigen Verfahrens ruhenzulasssen".

Nun ergeht ein neuer EStB unter Berücksichtigung des Punktes x dem entsprochen wird und mit der Erläuterung: "Hierdurch erledigt sich Ihr Einspruch vom..."

Meiner Ansicht nach ist der Einspruch gerade nicht erledigt, da ja noch Punkt y offen ist.

Was gibt S die Sicherheit, dass im Fall eines Positivurteils des BFH dieser Punkt wirklich noch einmal geprüft wird? Nicht das S der FinVerw. nicht traut, aber ein Bescheid wird doch bestandskräftig, wenn nicht innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt wird.

Muss S nun selbst die BFH-Rspr. in den folgenden Jahren beobachten oder wird die FinVerw. von sich aus aktiv?

Vielen Dank für Ihre kompetenten Antworten.
kitax
Beiträge: 3
Registriert: 6. Nov 2019, 16:53

Re: Einspruchsverfahren/ BFH-Urteil/ Erledigung

Beitrag von kitax »

Geschätztes Forum,

vielleicht möchte doch jemand zumindest ein erstes Gefühl oder aus eigener Erfahrung etwas zu diesem Sachverhalt mitteilen.

Sind meine Bedenken berechtigt oder liege ich vollkommen falsch?

Wäre Ihnen sehr dankbar.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Einspruchsverfahren/ BFH-Urteil/ Erledigung

Beitrag von taxpert »

Grundsätzlich wurde nur ein falscher Erläuterungstext ausgewählt!

Statt "Dieser Bescheid tritt an die Stelle des angefochtenen Bescheids vom TTMMJJJJ. Der Ein-spruch ist hierdurch nicht erledigt; das Verfahren ruht gem. § 363 Abs. 2 AO. Eines weiteren Einspruchs bedarf es nicht." wurde "Hierdurch erledigt sich Ihr Einspruch/Antrag vom TTMMJJJJ."

Am verfahrensrechtlichen Zustand des Einspruches ändert das eigentlich nichts!

Ein Einspruch kann nur per Rücknahme, Stattgabe oder Einspruchsentscheidung seitens des FA erledigt werden. Da hier nur eine Teilstattgabe erfolgte, ist der Einspruch nicht erledigt.
kitax hat geschrieben: Was gibt S die Sicherheit, dass im Fall eines Positivurteils des BFH dieser Punkt wirklich noch einmal geprüft wird?
Solange der Einspruch noch nicht erledigt ist, wird er in der Rechtsbehelfsdatenbamk weiterhin als unerledigt geführt. Durch den Ruhensvermerk, der zusammen mit dem Ruhensgrund gespeichert wird, wird der Fall jedoch momentan nicht bearbeitet.

Handelt es sich bei dem Ruhensgrund um einen sog. Massenrechtsbehelf, wird die Bearbeitung normalerweise zentral gesteuert angestoßen, wenn die BFH-Entscheidung im BStBl veröffentlicht wird. Das kann auch erst eine geraume Zeit nach der Entscheidung des BFH's der Fall sein.

Sollte der Ruhensgrund jedoch ein eher isoliertes anhängiges Vefahren beim BFH sein, so wird der Bearbeiter im Rahmen der Arbeitsplanung immer wieder in Abständen prüfen, ob das Verfahren abgeschlossen ist. Da hier jedoch offenbar das Ruhen vom FA und nicht vom Stpfl. ausging, gehe ich davon aus, dass eher der erste Fall vorliegt!

Vom Grundsatz her ist man wegen des ersten Schreibens des FA verfahrensrechtlich auf der sicheren Seite. Man kann aber auch einfach mal bei der im Bescheid angegebenen Telefonnummer anrufen und sich vergewissern, dass tatsächlich "nur" der falsche Erläuterungstext ausgewählt wurde. Wir beißen nur selten!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Ozymandias
Beiträge: 34
Registriert: 12. Feb 2021, 17:26

Re: Einspruchsverfahren/ BFH-Urteil/ Erledigung

Beitrag von Ozymandias »

Die Bedenken sind relativ gerechtfertigt.

Ich hatte auch schon einen Einspruch der etwas länger gedauert hat. Die Unterlagen hatte das Finanzamt dann aber schon entsorgt, weil es der Meinung war dem Einspruch wäre damals abgeholfen worden.
kitax
Beiträge: 3
Registriert: 6. Nov 2019, 16:53

Re: Einspruchsverfahren/ BFH-Urteil/ Erledigung

Beitrag von kitax »

Vielen Dank für Ihre Beiträge. Sie haben mir sehr geholfen.
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