Anmeldung einer Domain später von Steuer absetzen

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Squallo
Beiträge: 2
Registriert: 10. Jan 2021, 12:16

Anmeldung einer Domain später von Steuer absetzen

Beitrag von Squallo »

Guten Tag,

ich wusste nicht, wo ich es posten soll. Aber ich habe eine Frage, die ich eine Antwort dafür brauche.

Thema
Ich habe eine Geschäftsidee bzw. App-Idee und möchte diese umsetzen. Bevor ich die Gewerbe anmelde, möchte ich mit Programmierung der App anfangen, weil es monatelang dauern kann, bis ich es komplett fertigstelle.

Für diesen App möchte ich eine Domain auf IONOS registrieren. Jedoch wird mir dort gefragt, ob ich die Domain für gewerblichen Zweck nutzen werde oder nicht. Es fordert mir die Firmenname. Da ich die Gewerbe noch nicht angemeldet habe, möchte ich diese als Privatperson registrieren.


Frage
Kann ich die Ausgabe später, wenn ich die Gewerbe anmeldet von Steuer absetzen, obwohl ich es als Privatperson registriere?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Anmeldung einer Domain später von Steuer absetzen

Beitrag von taxpert »

Squallo hat geschrieben: Kann ich die Ausgabe später, wenn ich die Gewerbe anmeldet von Steuer absetzen, obwohl ich es als Privatperson registriere?
Dem Steuerrecht ist es vollkommen egal, wie sie sich dort angemeldet haben! Es interessiert sich nur dafür, ob die Kosten steuerpflichtigen Einnahmen zuzurechnen sind!

Die Kosten können Sie aber immer nur im Jahr der Verausgabung ansetzen. Sie können nicht in späteren Jahren die Kosten aus früheren Jahren geltend machen! Ggf. sind es jedoch vorweggenommene BA, die bereits ohne Einnahmen angesetzt werden können.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Squallo
Beiträge: 2
Registriert: 10. Jan 2021, 12:16

Re: Anmeldung einer Domain später von Steuer absetzen

Beitrag von Squallo »

taxpert hat geschrieben: 11. Jan 2021, 10:34
Squallo hat geschrieben: Kann ich die Ausgabe später, wenn ich die Gewerbe anmeldet von Steuer absetzen, obwohl ich es als Privatperson registriere?
Dem Steuerrecht ist es vollkommen egal, wie sie sich dort angemeldet haben! Es interessiert sich nur dafür, ob die Kosten steuerpflichtigen Einnahmen zuzurechnen sind!

Die Kosten können Sie aber immer nur im Jahr der Verausgabung ansetzen. Sie können nicht in späteren Jahren die Kosten aus früheren Jahren geltend machen! Ggf. sind es jedoch vorweggenommene BA, die bereits ohne Einnahmen angesetzt werden können.

taxpert
Danke für deine hilfreiche Antwort!
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