Abgabe von verpflichtender und freiwilliger Erklärung gleichzeitig möglich?
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Abgabe von verpflichtender und freiwilliger Erklärung gleichzeitig möglich?
Hallo liebe Community,
Ich habe gleich mehrere Fragen:
1. Ich/wir waren bis 2017 nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Seit 2018 haben wir ein Kind und wir haben in den Jahren 2018 und 2019 Elterngeld bezogen. Leider ist uns jetzt erst aufgefallen, dass wir für diese Jahre verpflichtet gewesen wären, eine Steuerklärung abzugeben.
Wenn wir diese nun rückwirkend trotzdem noch abgeben, müssen wir dann mit einer Strafe rechnen?
Und können wir jetzt alle vier Steuererklärungen (also 2016 = freiwillig, 2017 = freiwillig, 2018 = Pflicht und 2019 = Pflicht) gleichzeitig abgeben?
2. Ich habe versäumt meine freiwillige Steuererklärung von 2015 abzugeben, weil ich es schlicht weg vergessen habe. Macht es Sinn diese jetzt noch nachzureichen und auf Kulanz zu hoffen? Oder habe ich da eh keine Chance mehr darauf eine Steuerrückzahlung zu bekommen, da die Frist ja am 31.12.2019 abgelaufen ist
Vielen Dank schon Mal
Ich habe gleich mehrere Fragen:
1. Ich/wir waren bis 2017 nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Seit 2018 haben wir ein Kind und wir haben in den Jahren 2018 und 2019 Elterngeld bezogen. Leider ist uns jetzt erst aufgefallen, dass wir für diese Jahre verpflichtet gewesen wären, eine Steuerklärung abzugeben.
Wenn wir diese nun rückwirkend trotzdem noch abgeben, müssen wir dann mit einer Strafe rechnen?
Und können wir jetzt alle vier Steuererklärungen (also 2016 = freiwillig, 2017 = freiwillig, 2018 = Pflicht und 2019 = Pflicht) gleichzeitig abgeben?
2. Ich habe versäumt meine freiwillige Steuererklärung von 2015 abzugeben, weil ich es schlicht weg vergessen habe. Macht es Sinn diese jetzt noch nachzureichen und auf Kulanz zu hoffen? Oder habe ich da eh keine Chance mehr darauf eine Steuerrückzahlung zu bekommen, da die Frist ja am 31.12.2019 abgelaufen ist
Vielen Dank schon Mal
Re: Abgabe von verpflichtender und freiwilliger Erklärung gleichzeitig möglich?
1. Ja, Sie müssen zumindest für 2018 mit einer Strafe rechnen. Ja, Sie können alle 4 Erklärungen gleichzeitig abgeben.
2. Es gibt keine Kulanz beim Finanzamt. Insofern: Nein, eine Erklärung für 2015 können Sie sich sparen - die wird überhaupt nicht bearbeitet.
2. Es gibt keine Kulanz beim Finanzamt. Insofern: Nein, eine Erklärung für 2015 können Sie sich sparen - die wird überhaupt nicht bearbeitet.
Re: Abgabe von verpflichtender und freiwilliger Erklärung gleichzeitig möglich?
Nachtrag: Eine Strafe für 2018 gibt es nur, wenn sich eine Nachzahlung ergibt.
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Re: Abgabe von verpflichtender und freiwilliger Erklärung gleichzeitig möglich?
OK, das heißt wenn ich Geld zurück bekomme muss ich nichts zahlen und bekomme alles zurück?
Re: Abgabe von verpflichtender und freiwilliger Erklärung gleichzeitig möglich?
Nö - dass Sie "alles" zurückbekommen, habe ich ja nun nirgends geschrieben. Wenn Sie Geld zurückbekommen, ob nun viel oder wenig, entgehen Sie dem Verspätungszuschlag, der sonst obligatorisch ist.
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Re: Abgabe von verpflichtender und freiwilliger Erklärung gleichzeitig möglich?
Das meinte ich ja....