Fehlerhafte Steuererklärungen korrigieren?

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arie
Beiträge: 2
Registriert: 13. Okt 2020, 15:09

Fehlerhafte Steuererklärungen korrigieren?

Beitrag von arie »

Hallo liebes Forum,
mir ist aufgefallen, dass mir in meinen vergangenen Steuererklärungen einige Fehler unterlaufen sind (leider zu meinem Nachteil).
Kurz vorweg, in dem Zeitraum war ich einerseits im öffentlichen Dienst (50%) angestellt und bin, parallel dazu, verschiedenen kleinunternehmerischen Tätigkeiten nachgegangen.

Zu den Fehlern: Ich hab für meine selbstständigen Tätigkeiten keine Einnahmenüberschussrechnung erstellt. Die Ausgaben, wie z.B. technisches Equipment mit einem Gesamtwert von mehr als 10.000 EUR, hab ich bei der Gewinnermittlung nicht berücksichtigt. Dementsprechend entspricht der Gewinn aus meiner selbstständigen Tätigkeiten zu 100% den Einnahmen und wird ja vollständig versteuert.
Aus Unwissenheit habe ich diese Ausgaben wie technisches Equipment in die Arbeitsmittel meiner nichtselbstständigen Arbeit eingetragen.

Und der zweite Fehler ist, dass ich bei der Angabe meiner Tätigkeiten als Lehrbeauftragter (öffentliche Hochschule) nicht die jährliche Übungsleiterpauschale (Freibetrag von 2400,-) als steuerfreier Betrag eingetragen hab.

Kann ich da jetzt nachträglich noch die Korrektur der angesprochenen Punkte beantragen? Oder muss ich das einfach als sehr hohes Lehrgeld verbuchen?
Vielen Dank!

Liebe Grüße.
arie
Beiträge: 2
Registriert: 13. Okt 2020, 15:09

Re: Fehlerhafte Steuererklärungen korrigieren?

Beitrag von arie »

Kurzer Nachtrag (Antwort aus einem anderem Forum):
"Merke: Nach Rechtskraft eines Steuerbescheides wird ein Steuerbescheid nur noch zu Ungunsten des Steuerzahlers geändert - hier also nicht mehr."

Offenbar gibt es hier nichts was ich nachträglich tun kann.
Viele Grüße.
fröschle
Beiträge: 17
Registriert: 14. Feb 2020, 13:32

Re: Fehlerhafte Steuererklärungen korrigieren?

Beitrag von fröschle »

Hallo arie,

kurze Ergänzung meinerseits:
Aus Unwissenheit habe ich diese Ausgaben wie technisches Equipment in die Arbeitsmittel meiner nichtselbstständigen Arbeit eingetragen.
Sofern diese Kosten vom Finanzamt als Werbungskosten Anl. N auch anerkannt wurden, hast Du diese zumindest steuerlich nicht "verloren". Die Minderung Deiner Einkünfte fand nur an anderer -wenn auch an falscher Stelle- statt.

Was die Übungsleiterpauschale angeht, hast Du insoweit Pech, aber finanziell hast Du dann keine 2.400 EUR verloren, sondern nur 2.400 EUR x Dein persönlicher Steuersatz in %, also max. 42% v. 2.400 EUR.
Ok, das tut auch weh, aber vielleicht tröstet das ein wenig ;)

LG
fröschle
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