Umzug nicht EU-Ausland

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Plastikdusche
Beiträge: 1
Registriert: 24. Aug 2020, 01:55

Umzug nicht EU-Ausland

Beitrag von Plastikdusche »

Hallo,

wir sind gerade dabei (dank Fristverlängerung ;) ) unsere Steuererklärung für 2019 anzufertigen.
Meine Frau und ich sind im Juli 2019 in die USA gezogen via eines L1-B Visums (intra company transfer visum).
Bis Mitte Juli hatte ich Gehalt von der Tochtergesellschaft / Außenstelle in DE bezogen und danach nahtlos als Angestellter Gehalt von dem Hauptsitz in den USA.
Meines Wissens nach ist der Gehalt aus den USA hierzulande mittels DBA steuerfrei und wird nur dem Progressionsvorbehalt angerechnet. Allerdings ist mir unklar wo genau ich diesen angeben muss.

Weiß hier jemand ob der Gehalt in die Anlage WA-EST (Zeile 6) oder in Anlage AUS muss? (N-AUS habe ich schon ausgeschlossen) In beiden Fällen kommt es zu einer massiven Nachzahlung, was mich etwas überrascht.

Weiterhin ist mir unklar ob ich unsere Umzugskosten absetzen kann. Wegzug aus privaten Gründen lässt sich nicht absetzen, da ich allerdings innerhalb der Firma geblieben bin (habe auch einen Transfer letter von HR), frage ich mich ob dies als Entsendung ins Ausland zählt, bzw was die Vorraussetzungen dafür sind?

Danke schon mal im voraus.
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