Abgabe nur für 2019 oder 2016 bis 2019 gleichzeitig?

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Hexe
Beiträge: 1
Registriert: 5. Apr 2020, 20:56

Abgabe nur für 2019 oder 2016 bis 2019 gleichzeitig?

Beitrag von Hexe »

Hallo zusammen,
wir, zusammen veranlagt, Stkl. 3/5, haben seit 2009 keine StErkl abgegeben, sind vom FA aber auch nicht aufgefordert worden. Haben jetzt mit einem Programm die StErkl 2019 (Nachzahlung laut Programm ca. 800 €) und 2016 (Nachzahlung ca. 500 €) gemacht. Für 2017 und 2018 schätzen wir ebenfalls ca. 500-600 € Nachzahlung.
Jetzt unsere Frage: Empfiehlt es sich, die Erklärung 2019 abzugeben und darauf zu warten, welche Erklärungen das FA nachfordert, oder ist es besser, alle Erklärungen 2016 bis 2019 fertig zu stellen und gleichzeitig abzugeben?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten bzw. Erfahrungen.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Abgabe nur für 2019 oder 2016 bis 2019 gleichzeitig?

Beitrag von muemmel »

Das FA darf bei Hinterziehung die Erklärungen für 13 Jahre nachfordern - man sollte also tunlichst ALLE Erklärungen ab 2009 nachreichen, damit es als strafbefreiende Selbstanzeige gilt...
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Abgabe nur für 2019 oder 2016 bis 2019 gleichzeitig?

Beitrag von muemmel »

Kleine Ergänzung: Strafbefreiung tritt nur ein, wenn alles umgehend nachgezahlt wird. Das sind nicht nur die Steuern, sondern auch die Zinsen (z. B. für 2009 aktuell ca. 54 %). Seit dem Steuerjahr 2018 gibt es einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat an, d. h., aktuell bereits 225 Euro, ab Mai 250 Euro und so weiter.
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