Hallo,
wahrscheinlich bin ich unter dieser Rubrik falsch, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand erklären,worin der Unterschied zwischen einer Nichtveranlagungsbescheinigung und einem Freistellungsauftrag besteht.
Viele Grüße
Farina
Freistellungsauftrag
Re: Freistellungsauftrag
Bei einem Freistellungauftrag kann man pro Person 801 € (Sparerpauschbetrag) von der Steuer freistellen, das heißt, nur bei Zinseinnahmen über 800 € muss die Bank Abgeltungsteuer abziehen und ans Finanzamt abführen.
Bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung bescheinigt das FA, dass man voraussichtlich keine Steuern zahlen muss, weil man unter dem Grundfreibetrag von zurzeit 8.004 pro Person bleibt, und man somit keine Steuererklärung abgeben muss.
Das hat zur Folge, dass die Bank überhaupt keine Abgeltungsteuer einbehalten muss, egal, wie hoch die Zinseinnahmen sind.
Stellt sich allerdings im Nachhinein, dass man aus welchen Gründen auch immer eine Steuererklärung abgeben muss, muss man eben auch die Zinseinnahmen erklären, weil die ja bisher noch nicht besteuert wurde.
Bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung bescheinigt das FA, dass man voraussichtlich keine Steuern zahlen muss, weil man unter dem Grundfreibetrag von zurzeit 8.004 pro Person bleibt, und man somit keine Steuererklärung abgeben muss.
Das hat zur Folge, dass die Bank überhaupt keine Abgeltungsteuer einbehalten muss, egal, wie hoch die Zinseinnahmen sind.
Stellt sich allerdings im Nachhinein, dass man aus welchen Gründen auch immer eine Steuererklärung abgeben muss, muss man eben auch die Zinseinnahmen erklären, weil die ja bisher noch nicht besteuert wurde.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Freistellungsauftrag
Danke dir vielmals Unglaublich, wie gut du dich in dieser oft komplizierten Steuerwelt auskennst. Habe in der Regel am Ende eines Paragraphen, den ich gelesen habe, den Anfang schon wieder vergessen.
Viele Grüße, schönen Tag
Farina
Viele Grüße, schönen Tag
Farina