Einspruchsfrist verpasst - Handlungsmöglichkeiten?

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Jan-1973
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Registriert: 7. Dez 2021, 17:13

Einspruchsfrist verpasst - Handlungsmöglichkeiten?

Beitrag von Jan-1973 »

Hallo zusammen,

im Rahmen der Prüfung meines Steuerbescheids 2020 (u.a. mit dem Vorjahresbescheid) ist mir durch Zufall aufgefallen, dass in meinem Steuerbescheid für 2019 meine Kinderbetreuungskosten nicht vom Finanzamt berücksichtigt worden sind. Ein Anruf heute beim Finanzamt bestätigte, dass ich meine Unterlagen für 2019 korrekt mit Belegen eingereicht habe und sie einen dicken Fehler mit der Nichtberücksichtigung der Kinderbetreuungskosten gemacht haben. Nettoeffekt ungefähr 800 EUR :(

Da meine Einspruchsfrist bereits letztes Jahr im Dezember abgelaufen ist, kann man hier nichts mehr machen - so die Auskunft der Finanzbeamtin. Ihr täte mein Schicksal leid, aber ich soll es sportlich nehmen...

Fernab von der Tatsache, dass es mir unerklärlich ist, wie mir das beim Prüfen damals nicht aufgefallen ist, hoffe ich dennoch, dass es hier eine Möglichkeit gibt, den Steuerbescheid noch anzufechten.

Jemand eine Idee, was man hier machen kann?

Vielen Dank & viele Grüße
Jan
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einspruchsfrist verpasst - Handlungsmöglichkeiten?

Beitrag von muemmel »

(Editiert)
Tom998
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Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Einspruchsfrist verpasst - Handlungsmöglichkeiten?

Beitrag von Tom998 »

Man könnte einen Änderungsantrag nach allen in Betracht kommenden Berichtigungsnormen, insbesondere § 129 AO stellen. Wenn hier, wie ich dem Sachverhalt entnehme, eine unzutreffende Rechtsanwendung durch das FA auszuschließen ist, könnte eine offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 vorliegen.
Der Antrag kostet nichts, was will man also verlieren?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Einspruchsfrist verpasst - Handlungsmöglichkeiten?

Beitrag von taxpert »

Tom998 hat geschrieben: Wenn hier, wie ich dem Sachverhalt entnehme, eine unzutreffende Rechtsanwendung durch das FA auszuschließen ist,
Das schließe ich eher nicht aus dem bisherigen Sachvortrag!

§129 AO setzt ein mechanisch Versehen voraus. Grundsätzlich sehe ich zwei Szenarien:

1. Die Erklärung wurde elektronisch eingereicht.
Soweit die Daten zu den Betreuungskosten seitens des Stpfl. erfasst waren, müssten sie auf dem elektronischen Weg "verschwunden" sein. Ansonsten wäre das Löschen der Daten durch den Bearbeiter eine aktive Handlung, die die falsche Rechtsanwendung nicht ausschließt.

Waren die Daten nicht erfasst, aber die Belege lagen bei, dann sind wir im §173 AO. Wegen der nur noch bestehenden Vorhalteverpflichtung werden die Belege nicht zwingend angeschaut, was jedoch keine Verletzung der Amtsermittlungspflicht ist.

2. Die Erklärung wurde in Papierform eingereicht.
Soweit die Daten noch manuell über die DE-Stelle erfasst werden (keine Ahnung ob das noch ein BL so macht!!??), besteht natürlich die Möglichkeit, dass die Daten "vergessen" wurden.
Soweit die Daten -wie bei uns in Bayern- elektronisch im Scanverfahren erfasst werden, ist ein solches mechanisch Versehen eher unwahrscheinlich!

Grundsätzlich ist es aber natürlich immer eine Einzelentscheidung, die an Hand der tatsächlichen Aktenlage entschieden wird! Von daher ist dem ...
Tom998 hat geschrieben:Der Antrag kostet nichts, was will man also verlieren?
... nur zuzustimmen.

taxpert
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Jan-1973
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Re: Einspruchsfrist verpasst - Handlungsmöglichkeiten?

Beitrag von Jan-1973 »

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Expertise!

Kurzer Nachtrag zur Erklärung:
Meine Steuererklärung habe ich mit der Software Steuersparerklärung gemacht und dabei (wie immer) am Ende "Ausdruck für Finanzamt" gewählt. Also Einreichung per Papierform an das Finanzamt Hamburg.

Die Finanzbeamtin hatte gestern am Telefon bei der Prüfung laut "mitgedacht" als sie den 2019er Bescheid in ihrem System aufrief. Dabei meinte sie sinngemäß "Huch, die eingereichten Kinderbetreuungskosten hätten eigentlich mal 2/3 genommen werden müssen - ist aber irgendwie garnicht erfasst worden. Da ist uns ein Fehler unterlaufen."

Viele Grüße
Jan
Jan-1973
Beiträge: 5
Registriert: 7. Dez 2021, 17:13

Re: Einspruchsfrist verpasst - Handlungsmöglichkeiten?

Beitrag von Jan-1973 »

Einen habe ich noch:

"...
Ist das Finanzamt zu Ihren Ungunsten von Ihrer Steuererklärung abgewichen, ohne dies im Steuerbescheid zu begründen, und haben Sie den Fehler erst nach Ablauf der Einspruchsfrist bemerkt, so beantragen Sie unter Hinweis auf den AEAO zu § 121 Nr. 3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand."
(Quelle: https://www.steuernetz.de/lexikon/aenderung-bestandskraeftiger-steuerbescheide)

Das klingt doch auch recht vielversprechend, da im Steuerbescheid keinerlei Aussage zu den Kinderbetreuungskosten getroffen wurde.

Oder übersehe ich etwas?

Vielen Dank & viele Grüße
Jan
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Einspruchsfrist verpasst - Handlungsmöglichkeiten?

Beitrag von Tom998 »

Sie können auch hilfsweise Einspruch einlegen und Wiedereinsetzung beantragen, zusätzlich zum zuvor genannten Änderungsantrag. Wie gesagt, kostet alles nichts und es gibt nichts zu verlieren.
Jan-1973
Beiträge: 5
Registriert: 7. Dez 2021, 17:13

Re: Einspruchsfrist verpasst - Handlungsmöglichkeiten?

Beitrag von Jan-1973 »

Danke - seh ich genauso.

Gibt es irgendeine sinnige Reihenfolge, welcher Antrag als Erstes eingereicht werden sollte?

Z.B. erst Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit anschließendem Einspruch. Oder doch lieber erst den Änderungsantrag gem. §129 AO oder §173 (da die Belege beilagen)?
Jan-1973
Beiträge: 5
Registriert: 7. Dez 2021, 17:13

Re: Einspruchsfrist verpasst - Handlungsmöglichkeiten?

Beitrag von Jan-1973 »

Erfreulicher Abschluss & zur Vollständigkeit:

Mein "Einspruch" war erfolgreich. Das Finanzamt hat den strittigen Betrag erstattet.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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