Beitragvon amygdala » 21. Feb 2021, 10:40
Hallo zusammen,
ich bekam vom FA einen Bescheid über die Einkommensteuer 2019 am 26.11.2020.
Am 27.01.2021 bekam ich vom FA einen geänderten Steuerbescheid (nach §175 Abs. 1 Satz Nr. 1 AO, Er ist nach §165 Abs. 1 Satz2 AO teilweise vorläufig), weil Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unserer Erbengemeinschaft nicht berücksichtigt waren.
Ich habe Einspruch eingelegt (am 07.02.2021), weil mir in beiden Bescheiden der Kinderfreibetrag nicht gewährt wurde.
Der Bearbeiter im FA hat darauf geantwortet, dass die Frist abgelaufen sei und bezieht sich dabei auf den Steuerbescheid vom 26.11.2020.
Ist die Frist tasächlich abgelaufen? Wie ist das mit dem Einspruch bei einem geänderten Steuerbescheid?
Für jede Hilfe bin ich dankbbar!