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Dem Steuerrecht ist es vollkommen egal, wie sie sich dort angemeldet haben! Es interessiert sich nur dafür, ob die Kosten steuerpflichtigen Einnahmen zuzurechnen sind!Kann ich die Ausgabe später, wenn ich die Gewerbe anmeldet von Steuer absetzen, obwohl ich es als Privatperson registriere?
Danke für deine hilfreiche Antwort!Dem Steuerrecht ist es vollkommen egal, wie sie sich dort angemeldet haben! Es interessiert sich nur dafür, ob die Kosten steuerpflichtigen Einnahmen zuzurechnen sind!Kann ich die Ausgabe später, wenn ich die Gewerbe anmeldet von Steuer absetzen, obwohl ich es als Privatperson registriere?
Die Kosten können Sie aber immer nur im Jahr der Verausgabung ansetzen. Sie können nicht in späteren Jahren die Kosten aus früheren Jahren geltend machen! Ggf. sind es jedoch vorweggenommene BA, die bereits ohne Einnahmen angesetzt werden können.
taxpert
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