Hallo zusammen.
Ich bin Vollzeitangestellter und ich bin auch Kleinuntenehmer. Im Jahr 2018 hatte ich 3300 Euro Einnahmen aus meinen Kleinuntenehmer-Auftritten als Grafikdesigner.
Ich habe noch nie Mwst in meine Rechnungen aufgenommen.
Da ich in diesem Jahr meine Steuererklarung mache, versuche ich, einige Ausgaben von meinem Gewinn abzuziehen.
Darf ich 25% meiner Ausgaben als Pauschale abziehen?
In meinem Fall wären 25% des Einkommens 825 Euro und ich verstehe, dass das Maximum der Pauschale 614 Euro beträgt.
Kann ich diese 614 Euro in meiner Steuererklarung einbehalten?
Muss ich irgendwelche Quittungen aufbewahren?
Danke vielmals.
Vollzeitangestellter und Kleinuntenehmer - Pauschale
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Re: Vollzeitangestellter und Kleinuntenehmer - Pauschale
Hallo Drifthappens,
es gibt keinen Pauschbetrag für Betriebsausgaben.
Betriebsausgaben musst du dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen. Am besten mit den passenden Rechnungen.
Woher hast du 614 EUR?
Beste Grüße
es gibt keinen Pauschbetrag für Betriebsausgaben.
Betriebsausgaben musst du dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen. Am besten mit den passenden Rechnungen.
Woher hast du 614 EUR?
Beste Grüße
Alexander
Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall
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Re: Vollzeitangestellter und Kleinuntenehmer - Pauschale
Aber sicher gibt es die - für bestimmte selbständige Tätigkeiten.Alexander96 hat geschrieben: ↑27. Jul 2019, 19:51 Hallo Drifthappens,
es gibt keinen Pauschbetrag für Betriebsausgaben.
Betriebsausgaben musst du dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen. Am besten mit den passenden Rechnungen.
Woher hast du 614 EUR?
Beste Grüße
Die Frage ist eher, ob die Tätigkeit eines Grafikdesigners dazu zählt.
Für die VORSTEUER-Pauschale ist das vlt. so - aber um die geht es
hier ja nicht, Drifthappens schreibt ja, er sei Kleinunternehmer.
Die Betriebsausgabenpauschale gibt es für Nebentätigkeiten wissenschaftlicher,
künstlerischer und schriftstellerischer Art in Höhe von 25 % der Einnahmen,
maximal 614 €, das stimmt schon so.
Grafikdesigner werden aber je nach Tätigkeit als Gewerbetreibende eingestuft.
Damit fiele die Betriebsausgabenpauschale als Möglichkeit bei der Gewinnermittlung
weg.
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Re: Vollzeitangestellter und Kleinuntenehmer - Pauschale
Oh cool dankeSeverina hat geschrieben: ↑27. Jul 2019, 21:52Aber sicher gibt es die - für bestimmte selbständige Tätigkeiten.Alexander96 hat geschrieben: ↑27. Jul 2019, 19:51 Hallo Drifthappens,
es gibt keinen Pauschbetrag für Betriebsausgaben.
Betriebsausgaben musst du dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen. Am besten mit den passenden Rechnungen.
Woher hast du 614 EUR?
Beste Grüße
Die Frage ist eher, ob die Tätigkeit eines Grafikdesigners dazu zählt.
Für die VORSTEUER-Pauschale ist das vlt. so - aber um die geht es
hier ja nicht, Drifthappens schreibt ja, er sei Kleinunternehmer.
Die Betriebsausgabenpauschale gibt es für Nebentätigkeiten wissenschaftlicher,
künstlerischer und schriftstellerischer Art in Höhe von 25 % der Einnahmen,
maximal 614 €, das stimmt schon so.
Grafikdesigner werden aber je nach Tätigkeit als Gewerbetreibende eingestuft.
Damit fiele die Betriebsausgabenpauschale als Möglichkeit bei der Gewinnermittlung
weg.
Man lernt hier immer was neues.
H 18.2 EStH Stichwort „Betriebsausgabenpauschale“
Alexander
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Re: Vollzeitangestellter und Kleinuntenehmer - Pauschale
Vielen Dank für die Antwort Severina.
Ich war beim Finanzamt und hab gefragte, ob es möglich sei, die Pauschale zu verwenden, und sie haben gesagt, ich solle sie einreichen und sie würden sie bewerten.
Ich habe nur nicht erwähnt, dass ich als Grafikdesigner eingestuft bin.
Wie Sie bereits erwähnt haben:
Mit weiteren Informationen habe ich in der Steuererklärung von 2017 meine Tätigkeit als Grafikdesigner unter Freiberufliche Einnahmen (nicht als Gewerbebetrieb) eingetragen und es gab überhaupt kein Problem.
Vielen Danke
Ich war beim Finanzamt und hab gefragte, ob es möglich sei, die Pauschale zu verwenden, und sie haben gesagt, ich solle sie einreichen und sie würden sie bewerten.
Ich habe nur nicht erwähnt, dass ich als Grafikdesigner eingestuft bin.
Wie Sie bereits erwähnt haben:
Würde Grafikdesign nicht in die "künstlerische" Aktivität fallen?"sekundäre wissenschaftliche Aktivitäten, künstlerische und literarische Aktivitäten"
Mit weiteren Informationen habe ich in der Steuererklärung von 2017 meine Tätigkeit als Grafikdesigner unter Freiberufliche Einnahmen (nicht als Gewerbebetrieb) eingetragen und es gab überhaupt kein Problem.
Vielen Danke