Schulgeld absetzen als Selbstständige
Verfasst: 3. Jul 2019, 13:22
Hallo zusammen,
ich bin gerade an der Steuererklärung für 2018 und habe eine Frage.
Und zwar hatte ich freiberuflich (mit psychologischen Dienstleistungen) sowie gewerblich (Wellnessmassagen) geringfügige Einnahmen. Ich bin seit August 2018 vollzeit in einer Ausbildung für professionellen zeitgenössischen Bühnentanz, für die ich (da privat) monatlich Schulgebühren bezahle.
Nun hatte ein Steuerberater bei einem kostenlosen Infogespräch mir geraten, die Ausbildungskosten abzusetzen. Mir ist nun allerdings nicht klar, wo ich das genau in ELSTER eintrage. Eine Anlage N gebe ich ja nicht ab... in einer der Einnahmenüberschussrechnungen unter 'Fortbildungen'? Die Tanzausbildung ist aber ja nicht unmittelbar mit den Wellnessmassagen verknüpft, außerdem übersteigen die Schulgebühren dann bei weitem den erzielten Gewinn...
Mittelfristig habe ich aber vor auch mit Tanz Geld zu verdienen, weshalb ich es laut dem Steuerberater absetzen kann.
Für 2018 wäre es eigentlich unerheblich, ob ich die Schulgebühren absetze oder nicht (ich komme eh unter den Steuerfreibetrag) - 2019 könnte das aber relevant werden und ich will es daher eigentlich schon für 2018 angeben.
Für Anregungen bin ich dankbar!
Johanna
ich bin gerade an der Steuererklärung für 2018 und habe eine Frage.
Und zwar hatte ich freiberuflich (mit psychologischen Dienstleistungen) sowie gewerblich (Wellnessmassagen) geringfügige Einnahmen. Ich bin seit August 2018 vollzeit in einer Ausbildung für professionellen zeitgenössischen Bühnentanz, für die ich (da privat) monatlich Schulgebühren bezahle.
Nun hatte ein Steuerberater bei einem kostenlosen Infogespräch mir geraten, die Ausbildungskosten abzusetzen. Mir ist nun allerdings nicht klar, wo ich das genau in ELSTER eintrage. Eine Anlage N gebe ich ja nicht ab... in einer der Einnahmenüberschussrechnungen unter 'Fortbildungen'? Die Tanzausbildung ist aber ja nicht unmittelbar mit den Wellnessmassagen verknüpft, außerdem übersteigen die Schulgebühren dann bei weitem den erzielten Gewinn...
Mittelfristig habe ich aber vor auch mit Tanz Geld zu verdienen, weshalb ich es laut dem Steuerberater absetzen kann.
Für 2018 wäre es eigentlich unerheblich, ob ich die Schulgebühren absetze oder nicht (ich komme eh unter den Steuerfreibetrag) - 2019 könnte das aber relevant werden und ich will es daher eigentlich schon für 2018 angeben.
Für Anregungen bin ich dankbar!
Johanna