Anwaltskosten für Zurückweisung Näherungsverbot durch Kollegen
Verfasst: 6. Jun 2019, 09:18
Hallo,
wenn ein Kollege ein gerichtliches Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gegen eine Mitarbeiterin erwirkt hat, das ihr die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit erschwert oder unmöglich gemacht hat, dieses aber nach mündlicher Gerichtsverhandlung zurückgewiesen (also aufgehoben) wird, kann die Mitarbeiterin dann die ihr entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzen? (Aus Billigkeitsgründen hatte laut Kostenentscheid jede Partei seine Anwaltskosten selbst und die halben Gerichtskosten zu tragen).
Vielen Dank
wenn ein Kollege ein gerichtliches Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gegen eine Mitarbeiterin erwirkt hat, das ihr die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit erschwert oder unmöglich gemacht hat, dieses aber nach mündlicher Gerichtsverhandlung zurückgewiesen (also aufgehoben) wird, kann die Mitarbeiterin dann die ihr entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzen? (Aus Billigkeitsgründen hatte laut Kostenentscheid jede Partei seine Anwaltskosten selbst und die halben Gerichtskosten zu tragen).
Vielen Dank