Hallo,
Ich habe 2 Jobs. Einen auf Steuerklasse 1 und einen auf Steuerklasse 6. In diesem Zusammenhang werde ich nächstes Jahr das erste Mal eine Steuererklärung abgeben müssen. Mir ist bekannt, dass ich auf den Steuerfreibetrag von 8004€ eine Werbungskostenpauschale von 920 ansetzen darf.
Nun sagte mir eine Kommilitonin, dass ich auch die Studiengebühren als Werbungskosten ansetzen kann. In diesem Zusammenhang habe ich 2 Fragen:
1. Stimmt das überhaupt?
2. Darf ich die Studiengebühren komplett angeben oder nur anteilig, weil darin ja auch Gebühren für das Semesterticket enthalten sind?
Vielen Dank im vorraus!
Studiengebühren als Werbungskosten absetzen?
Re: Studiengebühren als Werbungskosten absetzen?
Hallo Wolle81,
Studiengebühren gehören zu den Sonderausgaben im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG, die bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr berücksichtigt werden können.
Studiengebühren gehören zu den Sonderausgaben im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG, die bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr berücksichtigt werden können.