Erste SE nach Ausbildung. Berufsschulstrecke zum Teil vom AG bezahlt?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ChristianPes
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Erste SE nach Ausbildung. Berufsschulstrecke zum Teil vom AG bezahlt?

Beitrag von ChristianPes »

Hallo,

ich schlage mich momentan mit meiner ersten Steuererklärung rum und bin nicht sicher, wie ich das anzugeben habe.

Es ist so, dass ich mitte 2018 meine Ausbildung beendet habe. Davor gab es noch ein paar Wochen Berufsschule und damit verbundene Fahrten.

Mein Fall sieht so aus, das ich die ganze Ausbildung über in A gewohnt habe.
Ich bin unter der Woche täglich nach B gependelt, hatte dafür Monatskarten für die Regiobahn, natürlich selbst bezahlt.
Für die Fahrt zur Berufsschule von B nach C hat der Arbeitgeber die Kosten für die ICE- und Straßenbahn-Tickets nach Auslage wieder zurücküberwiesen.

Ich bin in den Berufsschulwochen immer von A nach B und dann weiter nach C gependelt, die Kosten für A nach B habe ich wegen des sowieso vorhandenen Monatstickets selbst getragen, die Kosten von B nach C der Arbeitgeber.
Nun ist klar, dass es keine Erstattung gibt für Strecken die der AG bezahlt, aber wie soll ich das in der Steuererklärung angeben?

In Autokilometern sind die Strecken ca
A-B= 55 km
B-C= 115 km
A-C= 163 km

Allerdings muss ich ja überall Start- und Zielorte angeben und sehe keine Möglichkeit, sowas wie 'Kosten ab Kilometer 56 vom AG übernommen' oder so anzumerken.

Da es sich um ca. 31 Tage handelt, an denen ich die Strecke gefahren bin und Berufsschulfahrten meine ich auch Hin- und Rückweg berücksichtigt werden, macht das vermutlich auch ganz schön was aus.

Ich habe schon einige Tage gegoogelt, aber entweder finde ich nicht die passenden Stichworte, oder der Fall tritt so selten auf.
Vielleicht weiß ja jemand in welche Richtung ich hier schauen muss.
Zuletzt geändert von ChristianPes am 24. Jan 2019, 00:00, insgesamt 1-mal geändert.
muemmel
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Re: Erste SE nach Ausbildung. Berufsschulstrecke zum Teil vom AG bezahlt?

Beitrag von muemmel »

aber wie soll ich das in der Steuererklärung angeben? Ganz einfach - geben Sie nur die Strecke von A nach B an, die Sie ja auch täglich und auf eigene Kosten gefahren sind.
ChristianPes
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Re: Erste SE nach Ausbildung. Berufsschulstrecke zum Teil vom AG bezahlt?

Beitrag von ChristianPes »

Ich sehe gerade, dass ich wohl noch etwas nachfragen muss. Es geht um den Unterschied Ausbildung/Fortbildung.

Ich hatte vor dieser Berufsausbildung schon ein Studium abgeschlossen, in dem Bereich aber nie gearbeitet und später dann meine Berufsausbildung gemacht (Studienfach und Ausbildungsberuf hängen nicht zusammen). In diesem Beruf arbeite ich jetzt auch.

Bevor ich gesehen habe, dass hier nochmal unterschieden wird, wollte ich die Berufsschulfahrten bei den Sonderkosten ansetzen. Ich denke, das zählt nun aber nicht mehr wirklich als "erste Berufsausbildung".

Also muss es als Fortbildung zählen (= Anrechnung als Werbungskosten)? Zählt das so unter Umschulung? Ich hatte mit dem Begriff immer eher so Arbeitsamt-Maßnahmen in verbindung gebracht, wo man in kürzerer Zeit in einen anderen Beruf reingepresst wird.

Oder fällt das so ganz aus dem Rahmen, weil die zweite Ausbildung nichts mit der ersten zu tun hat?
muemmel
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Re: Erste SE nach Ausbildung. Berufsschulstrecke zum Teil vom AG bezahlt?

Beitrag von muemmel »

Bevor ich gesehen habe, dass hier nochmal unterschieden wird, wollte ich die Berufsschulfahrten bei den Sonderkosten ansetzen. Falsch. Es sind Werbungskosten.
Also muss es als Fortbildung zählen (= Anrechnung als Werbungskosten)? Das ist hier ganz schnuppe - auch wenn das Ihre Erstausbildung wäre, wären es Werbungskosten. Dass Kosten der Erstausbildung Sonderausgaben sind, gilt nämlich nur dann, wenn man sich NICHT in einem Anstellungsverhältnis befindet (also z. B. für Studenten an der Uni). Ist man angestellt und verdient damit Geld, sei es als Azubi oder als dualer Student, sind das immer Werbungskosten.

Übrigens pflegt die SE für das Jahr des Ausbildungsendes recht lohnend zu sein. Allerdings können Sie sich noch Zeit lassen - Steuererklärungen werden erst bearbeitet, wenn die Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanzverwaltung übermittelt haben, und dafür haben sie bis 28.02. Zeit. Die Erstattung wird folglich nicht vor April oder Mai auf Ihrem Konto sein...
ChristianPes
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Re: Erste SE nach Ausbildung. Berufsschulstrecke zum Teil vom AG bezahlt?

Beitrag von ChristianPes »

Gut, also Werbungskosten. Wobei ich von dieser Einschränkung " gilt nämlich nur dann, wenn man sich NICHT in einem Anstellungsverhältnis befindet" wirklich noch nirgends gelesen habe.


Wenn ich jetzt versuche, das bei Webungskosten im Bereich der Fortbildungskosten anzugeben, habe ich das Problem,
dass ich für den Öffentlichen Nahverkehr konkrete Kosten angeben soll und diese wohl auch nachgewiesen werden müssen... (falls es relevant ist, ich versuche das ganze mit smartsteuer.de). Gleiches wenn ich in Richtung Dienstreisen gehe...

Da ich nun Monatskarten hatte, die ich an den meisten Tagen für den Weg zur Arbeit, und an anderen Tagen für den Weg zur Berufsschule verwendet habe, kann ich das schlecht angeben. Natürlich kann ich das anteilig berechnen, aber nachweisen kann ich ja nur die gesamten Monatskosten und ich sehe keine Möglichkeit, das zu verdeutlichen.

Unter Wege zur Arbeit passt es ja auch nicht, weil nicht erste Tätigkeitsstelle?

Unabhängig davon, wie Lohnend das ist, nächstes Jahr wäre es eindeutig viel weniger kompliziert :/
Ich bin ja schon kurz davor diese 31 Tage einfach ganz rauszulassen... aber das sind dann auch gute 160€ weniger bei der Rückerstattung...
muemmel
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Re: Erste SE nach Ausbildung. Berufsschulstrecke zum Teil vom AG bezahlt?

Beitrag von muemmel »

Na, dann nehmen Sie die ganz gewöhnlichen Formulare aus Papier (https://www.formulare-bfinv.de/) und füllen die aus.
Wenn ich jetzt versuche, das bei Webungskosten im Bereich der Fortbildungskosten anzugeben, habe ich das Problem Wieso? Der Weg von A nach B war doch Ihr Arbeitsweg? Und wenn ich mir mal die Anlage N, Zeile 35, angucke, dann muß da nur die Strecke in Kilometern und die Zahl der Tage angegeben werden - das dann mit 30 Cent pro Tag und Entfernungskilometer zu multiplizieren, schafft das FA auch allein...
ChristianPes
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Re: Erste SE nach Ausbildung. Berufsschulstrecke zum Teil vom AG bezahlt?

Beitrag von ChristianPes »

Naja, minimal abweichend ist die Distanz schon, auf dem Weg zur Berufsschule fahr ich ja nur zum Bahnhof und nicht ins Büro.

Aber beziehen sich die Angaben im 30er Zeilenbereich nicht explizit nur auf Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte? Diese ist ja an diesen Tagen genau nicht mein Ziel :/
muemmel
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Re: Erste SE nach Ausbildung. Berufsschulstrecke zum Teil vom AG bezahlt?

Beitrag von muemmel »

Aber beziehen sich die Angaben im 30er Zeilenbereich nicht explizit nur auf Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte? Diese ist ja an diesen Tagen genau nicht mein Ziel :/ Korrekter Einwand - die Fahrt zur Berufsschule ist eine Art "Dienstreise", d. h., man kann alle gefahrenen Kilometer absetzen, nicht nur die Entfernungskilometer. Und da vereinfachen wir das mal: Wir nehmen die Entfernung Wohnung-Bahnhof, multiplizieren die mit der Zahl der Tage und dann mit 2, da hier ja beide Strecken zählen. Bei 31 Tagen und 55 km wären das 1023 Euro. Und die restliche Fahrt, da nicht von Ihnen getragen, lassen wir weg. Und in Zeile 44 schreiben Sie "Fahrt zur Berufsschule" und hinten dann halt die ermittelte Summe. Die Adresse der Berufsschule wird ja nirgends abgefragt...
ChristianPes
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Re: Erste SE nach Ausbildung. Berufsschulstrecke zum Teil vom AG bezahlt?

Beitrag von ChristianPes »

Wobei ich dort wieder zu dem Punkt komme, dass explizite Kosten abgefragt werden.
Nicht die Entfernungen und alles wie in den Zeilen 35-38.

Ich lese dazu an verschiedenen Stellen im Internet:Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten sind in tatsächlicher Höhe abzugsfähig. Wenn Sie ein privates Verkehrsmittel nutzen, können Sie entweder die tatsächlichen Kosten je Kilometer nachweisen oder ohne Kostennachweis bei Kfz-Nutzung 0,30 EUR/km, bei anderen motorbetriebenen privaten Verkehrsmitteln 0,20 EUR/km absetzen.

Es wird also unterschieden zwischen Öffentlichen und Privaten Verkehrsmitteln, nirgendwo steht, dass ich hier einfach die Kilometerpauschale anwenden dürfte, wann immer ich wollte.

Und für die Öffentlichen habe ich wiederum keine einzelnen Tickets zum Nachweis für die Reisetage, nur die Monatskarten die ich ja 'sowieso' besaß.


Um mal zu einem Punkt zu kommen, meine Frage ist ja weniger in welchen Zeilen ich irgendwelche Kosten angeben kann, meine Frage ist, wie mache ich das, ohne das mit am Ende Täuschung oder schlimmeres unterstellt werden kann?

Es tut mir im übrigen auch leid, das ich hier so rumquängel, aber ich möchte da wirklich nichts falsch machen.
muemmel
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Re: Erste SE nach Ausbildung. Berufsschulstrecke zum Teil vom AG bezahlt?

Beitrag von muemmel »

Von mir haben Sie jetzt genug Antworten erhalten - wenn Sie das alles nicht zufriedenstellt, dann lassen die Erklärung doch bitte von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfsverein erstellen.
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