Ist es ein Vergehen wenn ich zu viel absetze?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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HarzerKäse
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Registriert: 4. Okt 2018, 20:08

Ist es ein Vergehen wenn ich zu viel absetze?

Beitrag von HarzerKäse »

Also folgender Hintergrund:
Ich bin seit einigen Jahren erwerbslos (Hartz 4) trotzdem fordert das FA seit Jahren mich auf meine ESt-Erklärung abzugeben. Mit der Zeit hat es sich so eingebürgert, dass ich nur noch den Mantelbogen mit den ausgefüllten Feldern zuschicke, sowie ein Extrablatt auf dem dann die Summe für alle Posten wie "Medikamentenkosten=200€, Fortbildungskosten 50€..", etc aber nicht mehr die Belege. Der Sachbearbeiter hat meist einfach die Daten übernommen und den Festsetzungsbescheid verschickt.

Dieses Jahr ist mir etwas mulmig dabei geworden, wahrscheinlich weil ich eigentlich 0 Ahnung habe was ich da so genau mache. Ich habe immer alles im besten Glauben angesetzt was ich für abzugsfähig hielt:

- Rechnungen für Medikamente von der Apotheke
- Kosten für Ärzte, Zahnarztkosten
- Da ich meinen PC zu 50% fürs Schreiben von Bewerbungen nutze, habe ich ihn über mehrere Jahre abgeschrieben und 50% davon abgesetzt
- Handy wenn es kaputtging (kein teures so ca. 200€) brauchte ich ein neues um erreichbar zu sein für Bewerbungen, dann habe ich das auch abgesetzt etc.
- Kurse von der VHS die ich auch für Bewerbungen von Wert sein könnten, habe ich unter Fortbildungskosten eingetraten
- Da ich für meine Bewerbungen schreiben öfters mal in die Bibliothek gehe habe ich den Jahresbeitrag für die Bibliothek auch abgesetzt.

Sollte sich nun in Zukunft rausstellen dass das nicht "in Ordnung" war, habe ich dann ein Problem?? Bisher war ich immer der Auffassung: "Das FA wird schon nachfragen, wenn Sie etwas nicht akzeptieren". Nur irritiert mich das "kommentarlose Durchwinken doch etwas", auch weil ich die Unterlagen ja nicht mehr mitschicke. Zudem dachte ich auch das ein Festsetzungsbescheid, quasi der "Schlussstrich" ist, nur ist mir heute beim googeln klar geworden (siehe anderen Beitrag), dass man bis zu 4 Jahre alte Steuererklärungen korrigieren muss, wenn man Fehler findet. Ich bin mir keiner Fehler bewusst und habe da keine großen Sachen abgesetzt (dafür habe ich ja schon nicht das Geld) nur kann das jetzt sein, dass im Falle wenn etwas nicht in Ordnung war die letzten X Jahre wieder aufgerollt werden? Und mir dann noch ein Vorwurf daraus gemacht wird??

PS falls jemand ein Kommentar dazu hat wie er die "Abzugsfähigkeit" von oben genannten Posten sieht, wenn jemand ALG II ist, interessiert mich das auch....

Viele Grüße ans Board!
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Ist es ein Vergehen wenn ich zu viel absetze?

Beitrag von Severina »

Wieso geben Sie überhaupt Steuererklärungen ab, wenn sie ALG II beziehen?
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