Werbungskosten - doppelte Haushaltsfuehrung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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luziferccc
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Registriert: 6. Jul 2018, 00:06

Werbungskosten - doppelte Haushaltsfuehrung

Beitrag von luziferccc »

Hallo liebe Forumianer,

nun ist es erstmals passiert, dass der von mir berechnete Betrag zum Einkommenssteuerbescheid von dem des festgesetzten Betrages des Finanzamtes abweicht. Von Freunden und Kollegen habe ich bereits erfahren, dass besagtes Finanzamt gern Kuerzungen vornimmt, die andere Finanzaemter nicht vornehmen bzw. akzeptieren. Da ja manches Auslegungssache ist, ist es quasi usus, das alle Einspruch einlegen und der "Ruf" des Finanzamtes dadurch scheinbar nicht so gut ist.
Nun ja, ich kann mir nicht erklaeren, warum mir mein neues Finanzamt nun ca. 300 EUR entgegen meiner Berechnung gekuerzt hat und freue mich, wenn ihr mir weiterhelfen koennt. Entweder ich liege falsch, dann wuerde ich es gern verstehen. Meine Sachbearbeiterin wollte/konnte mir nicht helfen und verwies immer nur auf den Steuerbescheid und die Erlaeuterungen, die aber fuer mich nicht wirklich nachvollziehbar sind. Kurz zur Sachlage:

- bis 30.06.17 wohnhaft bei Hamburg
- zum 01.07.2017 neue Arbeitsstelle in Bremen
- am 15.07.17 Umzug in neue Wohnung in Bremen und entsprechende Ummeldung des Hauptwohnsitzes ab 15.07.17 in Bremen
- aufgrund der Kuendigungsfrist der alten Wohnung, musste diese bis 30.09.17 bezahlt werden, obwohl ab 15.07. nicht mehr dort mit Wohnsitz gemeldet
- vom 01.07. bis 12.07. taeglich von altem Wohnsitz bis Arbeitsort Bremen gependelt
- Umzug wurde am 15.7.17 mit Umzugsunternehmen durchgefuehrt und von mir bezahlt
- Arbeitgeber beteiligte sich mit insg. 1200 EUR Umzugsbeihilfe, die steuerfrei auch auf der Lohnsteuerkarte vermerkt ist

Nun nach Vergleich des erhaltenen Bescheides mit meinem erstelltem per Elster Formular gibt es die einzigen Abweichungen in den Werbungskosten.
1. Da ich keine doppelte Haushaltsfuehrung fuer meinen Fall erfuellt sah, habe ich saemtliche Kosten des berufsbedingten Umzugs als uebrige Werbungskosten deklariert, was in Summe als 6.428 EUR in Elster berechnet wurde. Dabei habe ich unter anderem angesetzt:
- Rechnungsbetrag des Umzugsunternehmens
- erhoehte Werbekostenpauschale (wg. berufsbedingtem Umzug innerhalb der letzten 5 Jahre)
- Das Delta zwischen der Beteiligung des Arbeitgebers an den Kosten in Hoehe von 1200 EUR und dem Betrag fuer die doppelten Mietaufwendungen wie folgt:
Juli: 15 Tage anteilig neue Wohnung in Bremen => bis 15.7. Erster Wohnsitz bei Hamburg
August und September: voller Betrag alte Wohnung bei Hamburg => ab 15.7 Erster Wohnsitz in Bremen

2. Das Finanzamt bewertet fuer mich im Bescheid eine doppelte Haushaltsfuehrung: Diese liegt doch gar nicht vor, da ich nie eine Zweitwohnung hatte, sondern immer nur einen Wohnsitz und nach meiner Recherche ein Zweitwohnsitz fuer eine doppelte Haushaltsfuehrung erforderlich ist. Liege ich damit richtig oder hat das Finanzamt Recht?
- vom Finanzamt ermittelt wurde:
- Erste Fahrt zum Arbeitsort und letzte Fahrt zum Hausstand ("Mehraufwendungen doppelter Haushalt Erste Fahrt zum Beschaeftigungsort und/ oder letzte Fahrt zum eigenen Hausstand")
- 3.000 EUR als Kosten der Unterkunft (max 1.000 EUR/ Monat) im Rahmen der doppelten Haushaltsfuehrung
- ein geringer Betrag fuer sonstige Aufwendungen
- abzgl. der steuerfreie Betrag des Arbeitgebers

Somit ergibt sich in Summer laut Finanzamt eine Summer der Werbungskosten in Hoehe von 3.528 EUR, nach meiner Elster Berechnung jedoch 6.428 EUR, was sich ja schon bemerkbar macht.

Nachweise, die dem Finanzamt vorgelegt wurden: Meldebescheinigungen, Kontoauszuege Juli bis September mit den Abbuchungen Mietkosten fuer alte und neue Wohnung, Kontoauszug ueber Ueberweisung der Rg Umzugskosten sowie die Rechnung des Umzugsunternehmens.

Im Bescheid wurde unter Erlaeuterung nur Bezug genommen auf die 3.000 EUR Kosten der Unterkunft, die im Rahmen der doppelten Haushaltsfuehrung auf 1.000 EUR pro Monat begrenzt sind.

Koennt ihr mir helfen, ob ein Einspruch lohnt und das Finanzamt meinen Fall falsch bewertet hat mit der doppelten Haushaltsfuehrung?
Vielen Dank!!

Anna
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