Ausbildungskosten - Einmalzahlung - anteilig ansetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ogeroegg
Beiträge: 3
Registriert: 18. Okt 2017, 14:12

Ausbildungskosten - Einmalzahlung - anteilig ansetzen

Beitrag von ogeroegg »

Hallo zusammen,

ich studiere an einer Fernhochschule. Die Studiengebühren für 4 Semester habe ich zu Beginn des Studiums als Einmalzahlung entrichtet.
Muss ich den Gesamtbetrag für die Studiengebühren (ca. 9000€) nun alle im Jahr 2017 als Ausbildungskosten ansetzen. Oder kann ich diese auch anteilig aufteilen auf die Jahre (3 Monate in 2017, 12 monate in 2018, 9 Monate in 2019) ? :?:

Vielen Dank
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Ausbildungskosten - Einmalzahlung - anteilig ansetzen

Beitrag von Alexander96 »

Hallo,

nach § 11 Abs. 2 EStG musst du diese Ausgaben komplett in 2017 (in dem Jahr, indem du die Kosten getragen hast) ansetzen.
Gib dann noch alle weiteren Kosten, die du im Zusammenhang mit deinem Studium hattest als Werbungskosten an, z. B.

Fahrtkosten von deiner Wohnung zum Studium,
Arbeitsmittel (PC zu 50% außer du hast einen zweiten),
Fachliteratur,
Verpflegungsmehraufwendungen (vlt. während eines auswärtigen Seminars oder Auslandsaufenthalts (dazu kommen dann noch Übernachtungskosten/Flugkosten etc.)),
ein häusliches Arbeitszimmer und
je nachdem ob es für dich möglich ist eine doppelte Haushaltsführung.

Ja genau als Werbungskosten und nicht als Sonderausgaben. Es steht noch ein anhängiges Verfahren (2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 27/14) beim Bundesverfassungsgericht, aus welches noch entscheiden muss, ob ein Abzug der Ausgaben für eine Erstausbildung/Erststudium mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Das BVerfG strebt an eine Entscheidung in diesem Jahr darüber zu fällen.
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
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