Hallo zusammen,
ich absolviere aktuell ein berufsbegleitendes Studium. Meine Arbeitsstelle ist 35 km von meinem Wohnort entfernt, so dass ich nach Feierabend direkt vom Büro zu den Vorlesungen fahre und nicht mehr extra nach Hause.
Meine Frage daher: Wenn ich also die Fahrtkosten geltend mache, geht dies nur vom Wohnsitz aus, oder kann ich das auch von meiner tatsächlichen Startposition aus (meiner Arbeitsstelle) ?
Vielleicht als Zusatzinfo: Der Weg vom Büro zur Uni ist geradezu deckungsgleich mit dem Weg zur Wohnung. Man fährt quasi eigentlich nur durch den Ort hindurch. Teilweise finden die Vorlesungen aber auch tatsächlich komplett woanders in der Stadt statt.
Danke im Voraus