Liebe Alle,
2014 und 2015 habe ich als Studentin (ohne Einkommen) Verluste aus einer GbR erzielt und muss diese jetzt in einer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen. Wo kann ich diese in Elster angeben?
Vielen Dank
Natalia
Eine GbR in der Einkommenssteuererklärung als Privatperson angeben
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Eine GbR in der Einkommenssteuererklärung als Privatperson angeben
für die GbR gab es Verlustfeststellungen? Dort steht eine Steuernummer und die Zuordnung zu der Einkunftsart "Gewerbebetrieb" oder "Selbständige Tätigkeit"?
Was wurde 2016 steuerlich gemacht?
In den eigenen Erklärungen 2013 ff müssten immer die Anlage G oder S mit Angabe der GbR bei den Beteiligungseinkünften mit den entsprechenden Verlustbeträgen angegeben werden.
Das Finanzamt muss diese Beträge von Amts wegen berücksichtigen, wenn alle Angaben damals richtig gemacht wurden und auch Bescheide vorliegen.
Lia
Was wurde 2016 steuerlich gemacht?
In den eigenen Erklärungen 2013 ff müssten immer die Anlage G oder S mit Angabe der GbR bei den Beteiligungseinkünften mit den entsprechenden Verlustbeträgen angegeben werden.
Das Finanzamt muss diese Beträge von Amts wegen berücksichtigen, wenn alle Angaben damals richtig gemacht wurden und auch Bescheide vorliegen.
Lia
Re: Eine GbR in der Einkommenssteuererklärung als Privatperson angeben
Hey Lia,
danke für deine Antwort.
Ich hatte 2014 einen Handwerksbetrieb (GbR), den ich 2015 wieder eingestellt habe. Im November 2014 habe ich gleichzeitig eine Gastronomie gehabt (auch GbR), die ich 2016 eingestellt habe.
Für beide habe ich von der Steuerberaterin eine BWA bekommen. Jetzt muss ich die beiden Gesellschaften in meiner persönlichen Steuererklärung berücksichtigen. Während dieser Zeit war ich Studentin, daher mache ich erst jetzt eine Steuererklärung.
Ich habe eine Verlustfeststellung aus beiden GbR´s. Diese steht in der BWA.
Jetzt frage ich mich, wo ich speziell den Verlust eintrage? In Anlage G? oder als Verlustvortrag? oder ganz am Anfang im Mantelbogen nicht Einkommenssteuer sondern Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags?
LG, Natalia
danke für deine Antwort.
Ich hatte 2014 einen Handwerksbetrieb (GbR), den ich 2015 wieder eingestellt habe. Im November 2014 habe ich gleichzeitig eine Gastronomie gehabt (auch GbR), die ich 2016 eingestellt habe.
Für beide habe ich von der Steuerberaterin eine BWA bekommen. Jetzt muss ich die beiden Gesellschaften in meiner persönlichen Steuererklärung berücksichtigen. Während dieser Zeit war ich Studentin, daher mache ich erst jetzt eine Steuererklärung.
Ich habe eine Verlustfeststellung aus beiden GbR´s. Diese steht in der BWA.
Jetzt frage ich mich, wo ich speziell den Verlust eintrage? In Anlage G? oder als Verlustvortrag? oder ganz am Anfang im Mantelbogen nicht Einkommenssteuer sondern Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags?
LG, Natalia
Re: Eine GbR in der Einkommenssteuererklärung als Privatperson angeben
Für welches Jahr willst Du denn jetzt überhaupt eine Erklärung abgeben? Und wie sind die Verluste in die Einkommensteuererklärungen 2014 und 2015 eingegangen - oder wurden für diese Jahre keine Steuererklärungen abgegeben?
Wenn Verlustvorträge bestehen, so wurden diese in einem entsprechenden Feststellungsbescheid mitgeteilt - dieser kommt meistens zusammen mit dem Einkommensteuerbescheid. Eine Verlustfeststellung steht also niemals 'in der BWA', sondern wird vom Finanzamt durchgeführt.
Sie bestehen aber nur, wenn die Verluste nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden konnten - denn vorrangig erfolgt immer die Verrechnung mit Einkünften im gleichen Veranlagungszeitraum.
Wenn Verlustvorträge bestehen, so wurden diese in einem entsprechenden Feststellungsbescheid mitgeteilt - dieser kommt meistens zusammen mit dem Einkommensteuerbescheid. Eine Verlustfeststellung steht also niemals 'in der BWA', sondern wird vom Finanzamt durchgeführt.
Sie bestehen aber nur, wenn die Verluste nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden konnten - denn vorrangig erfolgt immer die Verrechnung mit Einkünften im gleichen Veranlagungszeitraum.
Re: Eine GbR in der Einkommenssteuererklärung als Privatperson angeben
Ich hatte 2014 einen Handwerksbetrieb...
Wie viele Personen waren denn an den jeweiligen GbRs beteiligt?
Für beide habe ich von der Steuerberaterin eine BWA bekommen.
Hat die Steuerberaterin denn noch nicht den Feststellungsbescheid vom Finanzamt?
Wie viele Personen waren denn an den jeweiligen GbRs beteiligt?
Für beide habe ich von der Steuerberaterin eine BWA bekommen.
Hat die Steuerberaterin denn noch nicht den Feststellungsbescheid vom Finanzamt?