Unfallkosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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pbeck
Beiträge: 3
Registriert: 23. Jan 2018, 20:47

Unfallkosten

Beitrag von pbeck »

Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage, auf welche ich trotz der Forensuche keinen Treffer finden konnte. Ich hatte letztes Jahr auf dem Arbeitsweg einen Verkehrsunfall (selbstverschuldet + eigenes KFZ) ein Schaden ist ausschließlich an meinem Fahrzeug entstanden. Ich habe von der Werkstatt einen Kostenvoranschlag erhalten, was eine vollständige Reparatur kosten würde und die Werkstatt machen würde (falls z.B. eine Vollkaskoversicherung zahlen würde). Nun habe ich jedoch nicht jede "Schönheitsreparatur" wahrgenommen, sondern nur das Wesentliche reparieren lassen. Dafür habe ich selbstverständlich auch eine Rechnung erhalten und dies werde ich jetzt auch für letztes Jahr als Werbungskosten angeben. Meine Frage ist nun was ist mit den nicht ausgeführten Reparaturen? Ein entsprechender Schaden ist ja trotzdem weiterhin vorhanden (Wertverlust etc.) kann ich also die angegebenen Kosten des Voranschlages auch geltend machen oder die Reparaturen später durchführen lassen oder habe ich Pech mit dem Differenzbetrag? Danke für Tipps. :?:

Gruß
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Unfallkosten

Beitrag von reckoner »

Hallo,
und dies werde ich jetzt auch für letztes Jahr als Werbungskosten angeben.
Selbst das dürfte nicht funktionieren, du kannst die Entfernungspauschale absetzen, und damit ist alles abgegolten.
Denkbar wäre, dass es eine außergewöhnliche Belastung war. Aber auch das wird scheitern, und zwar weil man sich gegen Autounfälle versichern kann und das auch üblich ist.

Von nicht entstandenen Kosten erst gar nicht zu reden.

Stefan
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Unfallkosten

Beitrag von Severina »

reckoner hat geschrieben: 23. Jan 2018, 21:10 Hallo,
und dies werde ich jetzt auch für letztes Jahr als Werbungskosten angeben.
Selbst das dürfte nicht funktionieren, du kannst die Entfernungspauschale absetzen, und damit ist alles abgegolten.
Denkbar wäre, dass es eine außergewöhnliche Belastung war. Aber auch das wird scheitern, und zwar weil man sich gegen Autounfälle versichern kann und das auch üblich ist.

Von nicht entstandenen Kosten erst gar nicht zu reden.

Stefan
Das stimmt so nicht - wenn der Unfall auf dem Weg zur Arbeit bzw zurück nach Hause passiert ist, sind die Kosten als Werbungskosten absetzbar (allerdings nur die tatsächlich angefallenen Kosten, keine Wertminderungen oder voraussichtliche Kosten lt.Gutachten)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Unfallkosten

Beitrag von muemmel »

Da muß ich Severina beipflichten - Unfallkosten kann man durchaus als WK absetzen: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/wann-und-wie-sie-unfallkosten-von-der-steuer-absetzen-koennen.html
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Unfallkosten

Beitrag von reckoner »

Hallo,

sorry, da war ich nicht auf dem Laufenden. Offenbar ist die Ausnahme von "mit der Entfernungspauschale ist alles abgegolten" bezüglich Unfallkosten mittels einer Bundesdrucksache vom 20.5.2016 klargestellt worden ("aus Billigkeitsgründen").
Gem. Gesetzestext stimmt meine Aussage aber trotzdem (was kann ich dafür, wenn sich selbst die Verwaltung nicht an Gesetze hält?).

Imho eine Ungleichbehandlung, die vor Gericht nicht standhalten dürfte. Aber wer klagt schon dagegen?

Stefan
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