Werbungskosten für jur. Referendariat

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
enquire
Beiträge: 1
Registriert: 17. Jan 2018, 20:46

Werbungskosten für jur. Referendariat

Beitrag von enquire »

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Geltendmachung von Werbungskosten.

Nach meinem Jurastudium (2008-2014) war ich von 2015 - 2017 (genau 2 Jahre) im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat).
Hierbei sind Kosten angefallen, etwa Fahrtkosten, Klausurenkurse, Repetitorium, anzuschaffende Dokumente, Bücher.
Diese wollte ich eigentlich steuerlich geltend machen, wenn ich meinen ersten Job anfange.
Dies war nun zum 01.06.2017 der Fall.

Leider habe ich nun festgestellt, dass ich in den Jahren 2015 und 2016 eine Steuererklärung abgegeben habe, weil ich zu dieser Zeit auch noch ein Kleingewerbe angemeldet hatte und daraus (sehr geringe) Einnahmen erwirtschaftet habe. In diesen Steuererklärungen habe ich die Werbungskosten jedoch nicht geltend gemacht.

Gibt es eine Möglichkeit, diese Kosten (oder einen Teil davon) jetzt noch geltend zu machen?
Mir schlägt das WISO Steuerprogramm z.B. bei der Fahrtkostenpauschale vor, für Fahrten die in 2016 lagen die Kategorie "Sonstiges" zu Verwenden. Geht das oder wie ist das zu Verstehen?

Bringt die Aufnahme von "der Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Berufsausübung oder ein Studuim....als Werbungskosten" in den Vorläufigkeitskatalog mir hier irgendetwas? Führt dies dazu, dass bezüglich dieser Aufwendungen nochmal geltend gemacht werden kann, oder die Erklärung nochmal abgegeben werden kann?

Mit freundlichen Grüßen

enquire
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Werbungskosten für jur. Referendariat

Beitrag von muemmel »

Gibt es eine Möglichkeit, diese Kosten (oder einen Teil davon) jetzt noch geltend zu machen? Nö. Wenn der Steuerbescheid rechtskräftig ist, nach einem Monat also, kann nichts mehr nachgereicht werden. Sie sollten aber unbedingt eine Erklärung für 2017 machen - schon wegen des sehr verschiedenen Gehalts im Referendariat und danach wird sich das lohnen.
Bringt die Aufnahme von "der Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Berufsausübung oder ein Studuim....als Werbungskosten" in den Vorläufigkeitskatalog mir hier irgendetwas? Nö. Da geht es um Aufwendungen, die man geltend gemacht hat.
Antworten