Fahrtkostenregelung in München

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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freurider
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Registriert: 2. Mai 2010, 12:18

Fahrtkostenregelung in München

Beitrag von freurider »

Guten Tag,

seit 3 Jahren habe mache ich meine Steuererklärung in München. Da ich gebürtig aus Dresden komme, fahre ich zweimal im Monat nach hause. Somit setze ich pro Jahr folgende Fahrten ab

200 x Arbeit-Wohnung München (6 km)
24 x Arbeit- Dresden (460 km)

Die absetzbaren Fahrtkosten bleiben unter 4500 Euro und werden nicht mit dem privaten Pkw bestritten. In den Steuererklärungen 2007 und 2008 wurde dies in der komplette Form genehmigt, alle Fahrtkosten wurden erstattet.

Nun habe ich meine Erklärung für 2009 gemacht und habe einen sehr geringen Teil erstattet bekommen, obwohl alle Fahrten genehmigt wurden sind. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt München gibt es da seit diesem Jahr einen neuen Fahrtrechner: Die absetztbaren Fahrtkosten werden durch die insgesamt geleisteten Arbeitskosten geteilt:

4500 Euro : 224 Arbeitstage = 20,09 Euro pro Arbeitstag

Laut deren Rechner kann ich pro Arbeitstag 20,09 Euro an Fahrtkosten absetzen. Für die 200 Fahrten ist das ja ok. Eine Heimfahrt nach Dresden wäre mit 138 Euro absetztbar. Da aber nur pro Arbeitstag 20,09 Euro verfügbar sind, fallen knapp 118 Euro pro Fahrt weg. Für die restlichen Arbeitstage sind nur 1,80 Euro die ich absetze, schöpfe also an den Tagen das Kontingent nicht aus.

Kann man gegen diese Rechnung etwas machen? Hat jemand ein ähnliches Problem?

Ich hoffe, sie können mir helfen

Mit freundlichen Grüßen, Marco Freude
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