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Weg zur Arbeit mit Übernachtung

Verfasst: 22. Dez 2017, 13:15
von torchman
Hallo,

ich wohne auf einer deutschen Insel und arbeite in einem deutschen Offshore Wind Park. Da ich es bis zum Sammelpunkt, ab dem mich der Helikopter für 14 Tage zur Arbeit fliegt, nicht an einem Tag schaffe muss ich bereits einen Tag vorher mit der Fähre auf das Festland und dann noch ca. 400 km mit dem Auto fahren. Aus diesem Grund muss ich mir jedes mal noch ein Hotelzimmer nehmen.
Wie kann ich diese Kosten nun als Weg zur Arbeit in der Steuererklärung angeben?

Re: Weg zur Arbeit mit Übernachtung

Verfasst: 24. Dez 2017, 15:46
von StephanM
Das sind einfach Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit in Höhe der Übernachtungskosten (ohne Frühstück).

Re: Weg zur Arbeit mit Übernachtung

Verfasst: 25. Dez 2017, 13:31
von torchman
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich verwende für meine Steuererklärung eine Software. Ich finde unter den Werbungskosten aber leider nichts wo ich diese Übernachtungskosten eintragen könnte. Es handelt sich ja hierbei nicht um eine doppelte Haushaltsführung.
Deswegen die Frage wo ich bei den Werbungskosten diese Übernachtungskosten angeben kann? Vielleicht ja auch im offiziellen Formular.

Re: Weg zur Arbeit mit Übernachtung

Verfasst: 25. Dez 2017, 18:11
von SteuerHeinz
Am besten erfasst du die Aufwendungen für das Hotelzimmer als "Außwärtstätigkeit". Das ist zwar systematisch nicht richtig, aber wenn das Finanzamt nachfragt ist es erklärbar. Der Fall ist so spziell, dass es vermutlich kein Programm geben wird in dem das richtig darstellbar ist. Letzlich aber auch egal. Werbungskosten sind Werbungskosten, egal ob sie beim Arbeitsweg oder bei sonstigen Werbungskosten erfasst sind.