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Betriebsausgabe oder Werbungskosten frei wählbar?

Verfasst: 16. Dez 2017, 11:56
von UweB
Hallo zusammen,
ich betreibe nebenberuflich ein Kleingewerbe und reiche jedes Jahr eine EÜR ein. In der Vergangenheit habe ich Anschaffungen wie bspw. einen neuen PC immer direkt als Betriebsausgaben in die EÜR aufgenommen, um meine Einnahmen direkt zu reduzieren. Nun werde ich im nächsten Jahr jedoch Elterngeld beziehen und möchte mein Einkommen deshalb nicht unnötig schmälern..

Meine Idee ist deshalb einen PC, den ich dieses Jahr angeschafft habe, unter den Werbungskosten anzugeben und nicht in die EÜR aufzunehmen (der Preis lag unterhalb der 410 Euro Grenze). Geht das und macht das Sinn?

Wenn ich es richtig verstehe, dann wird bei der Berechnung von Elterngeld ja ein Pauschbetrag von 1000 Euro für die Werbungskosten zugrunde gelegt, Wenn ich also durch die Erhöhung meines Bruttoeinkommens durch die Vermeidung von Betriebsausgaben meinen Elterngeldanspruch erhöhen kann und die tatsächlichen Werbungskosten bei der Berechnung außen vor bleiben, da pauschal 1000 Euro angerechnet werden, würde es sich ja schon lohnen. Oder habe ich da einen Denkfehler drin?

Danke schonmal im Voraus!

Re: Betriebsausgabe oder Werbungskosten frei wählbar?

Verfasst: 18. Dez 2017, 20:31
von StephanM
Die Ausgaben sind in dem Bereich anzusetzen, zu dem sie gehören. Wenn es Betriebsausgaben sind kann man sie nicht als Werbungskosten bei anderen Einkünfte ansetzen.

Re: Betriebsausgabe oder Werbungskosten frei wählbar?

Verfasst: 18. Dez 2017, 21:59
von UweB
Ok, wenn ich den PC also für berufliche Zwecke gekauft habe, nicht für nebenberufliche, dann würde das so gehen wie ich es beschrieben habe, oder?