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Hotel und Ferienwohnung-/Zimmer absetzbar?

Verfasst: 12. Dez 2017, 21:18
von AuAx
Hallo Zusammen,

mein Arbeitsplatz ist ca. 400 km von meiner Wohnung bzw. meinem Haupt-Wohnort entfernt. Vor Ort „wohne“ ich in Hotels und Ferienwohnungen/-Zimmer (auch Airbnb), da ich (noch) keine Wohnung habe.

Nun meine Frage:
Sind diese Kosten absetzbar (auch die Airbnb-Übernachtungen)? Und wenn ja, bis zu welcher Höhe?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
AuAx

Re: Hotel und Ferienwohnung-/Zimmer absetzbar?

Verfasst: 14. Dez 2017, 14:54
von muemmel
mein Arbeitsplatz ist ca. 400 km von meiner Wohnung bzw. meinem Haupt-Wohnort entfernt. Und am Hauptwohnort gibt es eine Wohnung, für die gezahlt wird? Dann haben wir hier doppelte Haushaltsführung (DHHF) - da läßt sich einiges absetzen:
- Unterkunftskosten bis 1.000 Euro/Monat
- Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnort und dem Arbeitsort
- für die ersten 3 Monate auch Verpflegungsmehraufwendungen

Re: Hotel und Ferienwohnung-/Zimmer absetzbar?

Verfasst: 15. Dez 2017, 16:21
von StephanM
Nein, keine doppelte Haushaltsführung. Diese ist nur gegeben, wenn die Wohnung ständig zur Verfügung steht. Das ist bei einem vereinzelt angemieteten Hotelzimmer nicht der Fall gem. BFH-Urteil vom 05.08.2004 (VI R 40/03).

Die Kosten des Hotelzimmers sind als Werbungskosten ansetzbar, die Fahrten auch, aber die Verpflegungsmehraufwendungen gibt es nicht, weil keine doppelte Haushaltsführung und keine Auswärtstätigkeit.