Pendlerpauschale Kürzung durch Finanzamt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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hotdiscomix
Beiträge: 2
Registriert: 4. Dez 2017, 23:19

Pendlerpauschale Kürzung durch Finanzamt

Beitrag von hotdiscomix »

Guten Abend,
seit letztem Jahr habe ich eine neue Bearbeiterin beim Finanzamt.
Ich rechne seit mehreren Jahren meine Pendlerpauschale mit 54 km und 220-230 Arbeitstagen für den eigenen Pkw ab. Bis zur neuen Bearbeiterin gab es damit keine Probleme. Für 2015 und 2016 verlangte sie einen Nachweis der gefahren Kilometer anhand von Werkstattrechnungen. Da ich diese Kilometer auch zurück gelegt habe, konnte ich diese auch nachweisen. Gestern bekam ich ein Schreiben von ihr, das sie die Pendlerpauschale für 2015 und 2016 kürzt, da sie einen geschätzten 20% Anteil für private Fahrten abziehen wird und somit ca. 12.600 km an den von mir angegebenen Kilometer fehlen. Das Schreiben enthält keinen Hinweis auf Grund welcher Vorschrift sie diese 20% abzieht. Wenn ich z.B. im Sommer mit dem Fahrrad gefahren wäre, oder ich für Urlaubsfahrten einen anderen Pkw nutzen würde, muss bzw. kann ich dieses doch nicht nachweisen. Da ich bis Ende 2016 meine Mutter pflegte, hatte ich auch keine Urlaubsreisen gemacht, sondern hab mein Urlaub mit altersgerechte Hausumbauten verbracht. Geschäfte für Einkäufe liegen auf dem Weg zum Büro, so das ich in den letzten Jahren mein Pkw zu 95% für fahrten ins Büro genutzt habe. Es gab auch einzelne Tage wo ich mal mit der Bahn gefahren bin, bzw. mit einem Werkstattwagen.

Jetzt bekam ich 4 Wochen Zeit um nach § 91 der Abgabenordnung Stellung dazu zu nehmen.

Im Moment weiß ich nicht, wie ich darauf richtig reagiere.

Steffen
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Pendlerpauschale Kürzung durch Finanzamt

Beitrag von SteuerHeinz »

Man muss die Beamten dazu zwingen, sich mit den eigenen Gesezten auseinanderzusetzten!

Wenn du die 54km an den angegebenen Tagen gefahren bist, dann kann sie da relativ wenig rütteln.

Schreib ihr das, dass du auch hier geschrieben hast.
- einzelne Fahrten mit Leihwagen
- einzelne Fahrten mit ÖPNV
- einzelne Fahrten mit Zweitwagen bzw Privatfahrten mit Zweitwagen

Und natürlich, dass du es nicht hinnehmen wirst, dass sie ohne Rechtsgrundlage die Werbungskosten reduzieren will. Sie soll dir bitte erläutern wie sie die 20% ermittelt hat und worauf sie ihre Handlung stützt. Sollte sie nicht mitspielen, dann wartest du auf den Bescheid, legst Einspruch ein und klärst das mit der Rechtsbehelfstelle, die sind dann schon ein Stück versierter.

Wobei mir allerdings noch unklar ist, wie sie mit 20% 12.600km streichen kann, wenn es insgesamt nur 24.300km sind.

Gruß Heinz
reckoner
Beiträge: 1040
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Pendlerpauschale Kürzung durch Finanzamt

Beitrag von reckoner »

Hallo,

es geht ja um die Entfernungspauschale, und nicht um Dienstreisen. Außerdem liegst du unter 15.000 km bzw. 4.500 Euro (das ist eine wichtige Grenze).
Daher spielt es überhaupt keine Rolle, wie du gefahren bist (Auto, Bus, Bahn, Mitfahrgelegenheit, per Fahrrad oder sogar per Pedes wäre OK), entscheidend ist nur das du den Weg überhaupt zurück gelegt hast. Dazu reicht eine Bestätigung des Arbeitgeber über die Anzahl der Tage an denen du anwesend warst.
Selbst wenn du die Fahrten mit privaten Terminen verbindest ändert das nichts, die Pauschale gibt es trotzdem.

Besonderer Ausnahmen sind u.U.: Ein anderer Übernachtungsort (etwa bei der Freundin), oder zwei Jobs pro Tag direkt hintereinander (da darf man imho nicht immer doppelt abrechnen).
da sie einen geschätzten 20% Anteil für private Fahrten abziehen wird und somit ca. 12.600 km an den von mir angegebenen Kilometer fehlen.
Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen, wie kommst du - oder die Sachbearbeiterin - auf 12.600 km? Das ist doch die gesamte Strecke, und nicht nur 20% davon?
Wobei mir allerdings noch unklar ist, wie sie mit 20% 12.600km streichen kann, wenn es insgesamt nur 24.300km sind.
Auch hier: Wie kommst du auf 24T km?

Stefan
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Pendlerpauschale Kürzung durch Finanzamt

Beitrag von SteuerHeinz »

Moin Stefan,
Auch hier: Wie kommst du auf 24T km?
für beide Jahre... 450 Tage x 54km = 24.300
Ich bin davon ausgegangen, dass die 12T km auch für beide Jahre sind, wobei ich auch nicht hinter die Berechnung steige.

Gruß Heinz
reckoner
Beiträge: 1040
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Pendlerpauschale Kürzung durch Finanzamt

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ich bin davon ausgegangen, dass die 12T km auch für beide Jahre sind, wobei ich auch nicht hinter die Berechnung steige.
OK, du hast gar nicht gerechnet, sondern nur die Jahre addiert (wobei das nicht systematisch ist, Steuer ist immer für ein Jahr).

Wenn man 54km mal 225 Tage rechnet, dann kommt man auf 12.150 km - davon war ich ausgegangen.

Stefan
hotdiscomix
Beiträge: 2
Registriert: 4. Dez 2017, 23:19

Re: Pendlerpauschale Kürzung durch Finanzamt

Beitrag von hotdiscomix »

Vielen Dank für die Hinweise und Erläuterungen.

Die ca. 12.000 km stammen aus zwei Jahren, 2015 und 2016. Sie will die von ihr bereits bestätigte und ausgezahlte Steuererklärung von 2015 nochmals neu berechnen.

In der letzten Woche hatte ich bei der zuständigen Oberfinanzdirektion telefonisch angefragt, ob sie mir das erklären könnten. Die dortige Mitarbeiterin hat die Berechnung und die Forderungen des FA nach einem Kilometernachweis nicht verstanden. Ich sollte ihr daraufhin das Schreiben des FA faxen und sie wollte dann dort anrufen. Sie sagte mir aber auch, das ich von ihr nicht das Ergebnis dieses Telefonates bekomme.

Am Wochenende habe ich dem FA meine Antwort geschrieben, dass ich gegen diese Art des Abzuges Widerspruch einlege und auch meine Ansicht zum Thema "Entfernungspauschale" erläutert.

Viele Grüße,
Steffen
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