Masterstudium Verlustvortrag 7 Jahre

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
frage2017
Beiträge: 2
Registriert: 13. Nov 2017, 14:59

Masterstudium Verlustvortrag 7 Jahre

Beitrag von frage2017 »

Hallo,

ich habe die folgende Verwirrung aufzuklären: es steht überall im Internet, dass Studenten im Zweitstudium 7 Jahre rückwirkend ihre Verlüste steuerlich geltend machen können ( durch Verlustvortrag ). Das ist meine Situation:

2010-2013 habe ich Masterstudirum durchgemacht, dabei ab mitte 2011 als Praktikantin beschäftigt ( ung. 800 Euro monatlich). Im Jahr 2010-2011 habe ich keine Einkünfte gehabt. Laut dem Link auch hier: http://kanzleikudrass.de/studenten_spezial/aktuelles/ steht es, dass man immer noch bis zum Ende 2017 das machen kann.

Jetzt kommt die Frage: ist es nun möglich oder nicht? Welches Gesetz soll ich dem Finanzamt als Beweis präsentieren? Das Finanzamt sagt nämlich, dass 7 Jahre rückwirkend nur dann möglich wären, wenn ich "Steuerpflichtveranlagung" gehabt hätte ( ich meine meine Studiumsjahre). Und damit meinten sie, das ich zB. Gewerbe haben sollte oder freiberuflich tätig gewesen sein sollte. Es steht aber nirgendwo wo ich das gelesen habe!! Im Gesetz finde ich das gar nicht!

Ich bitte um einen Rat. Habe ich noch eine Chance? In welchen Gesetzen bzw Gerichtentscheidungen gibt die entsprechenden Infos?

Mit freundlichen Grüßen,
N.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Masterstudium Verlustvortrag 7 Jahre

Beitrag von muemmel »

ist es nun möglich oder nicht? Ist es. Ich sehe bloß keinen Verlust. 2010 gab es einen, aber der wird dann nach 2011 vorgetragen und trifft auf, genau, EINKOMMEN. Und schon ist er weg...
frage2017
Beiträge: 2
Registriert: 13. Nov 2017, 14:59

Re: Masterstudium Verlustvortrag 7 Jahre

Beitrag von frage2017 »

In 2011 gab es nur minimal einkommen. Ich habe in 2010 und 2011 ungefaehr 1500 Euro fürs Studium + Zinsen für Studentendarlehen bezahlt. In 2011 hatte ich nur 3 monaten Praktikum gehabt und vielleicht insgesamt 2000 verdient. Die Frage, die ich habe, bezieht sich aber auf die Antwort, die mir Finanzamt gegeben hatte: dass ich nur so ein Mechanismus benutzen könnte, wenn ich während meines Studiums pflichtig Steuernerklärung machen musste ( e.g. eine Gewerbe hatte oder freiberuflich gearbeitet habe). Ich sehe aber NIRGENDWO, wirklich nirgendwo im Internet irgendwas über diese Limitierung. Daher brauche ich das genaue Gesetzlage die ich mir selbst durchlesen könnte und dann informiert mit Finanzamt sprechen.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Masterstudium Verlustvortrag 7 Jahre

Beitrag von muemmel »

Hatten Sie im Jahr des Verlustanfalls keine Steuererklärung abgegeben, ist noch nachträglich eine gesonderte Verlustfeststellung für das Verlustjahr möglich (BFH-Urteil vom 13.1.2015, IX R 22/14, DStR 2015 S. 939). Allerdings müssen Sie Ihre Feststellungserklärung so rechtzeitig beim Finanzamt einreichen, dass dieses noch vor Ablauf der i.d.R. siebenjährigen Feststellungsfrist den Feststellungsbescheid erlassen kann (BFH-Urteil vom 25.5.2011, IX R 36/10, BStBl. 2011 II S. 807). Die 7-Jahres-Frist errechnet sich aus dreijähriger Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO plus vierjähriger Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO).
Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Masterstudium Verlustvortrag 7 Jahre

Beitrag von StephanM »

Also am 31.12.2017 läuft die Festsetzungsfrist für 2010 aus. Das ist der späteste Termin, zu dem der Verlustfeststellungsbescheid zur Post gegeben sein muss. Da der in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt muss der Bescheid also spätestens am Freitag 29.12.2017 abgeschickt sein. Ein Bearbeiter beim FA sagte mir mal, das die maschinelle Abwicklung nach der abschließenden Bearbeitung ca. 2 Wochen dauert. Damit müsste das am 15.12.2017 erfolgt sein. Wenn man nun noch den normalen Postweg, eine mögliche Verzögerung für die Post in einer Behörde und für den Bearbeiter noch eine Bearbeitungszeit hinzunimmt, so ist ein Abgabe für 2010 dringend erforderlich.
Antworten