Est - Verlust aus Gewerbe + Studienkosten nach neuem Urteil

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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nosfox
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Est - Verlust aus Gewerbe + Studienkosten nach neuem Urteil

Beitrag von nosfox »

Hallo,

ich sitze an meiner Est Erklärung 2008 und der Ust Erklärung aus 2008 und habe ein paar Fragen. Fristverlängerung bis 30.4.2010 - daher brennts :-)

1. Ich halte eine Beteiligung an einem Fundus Fond und mir wurde die jährliche Bescheinigung übermittelt mit: "Ihre Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb betreffen -1.380 €".
Wo kann ich denn in der Est-Erklärung diese negativen Einkünfte geltend machen?
(Als Info, ich habe selbst ein Gewerbe angemeldet da ich in der ersten Hälfte 2008 (noch als Studentin) auf Gewerbeschein gearbeitet habe - Einkünfte 1.400 €) - kann ich diese 1.380 einfach gegensetzen oder sind die an anderer Stelle anzugeben?

2. Ich habe an einer Privatuni studiert und nun kam mit BFH Urteil vom 18. Juni 2009 raus, dass diese Kosten voll als Werbungskosten anzusetzen sind. Daraufhin habe ich fristgerecht bis 31.12.2009 beim Finanzamt die Feststellung eines Verlustvortrages für die Jahre 2003 und 2004 beantragt. Bisher leider keine Rückmeldung vom FA, auf Nachfragen sagte man mir, dass man derzeit nicht nachvollziehen kann wo meine Akte ist und ich einfach diesbezüglich nen 3-Zeiler mit der Est Erklärung abgeben soll.
Ich habe nun aber einfach in den Sonderausgaben unter Verlust zum 31.12.2007" meinen Saldo eingetragen.

Kann man mir hier was, oder streichen sie das wenn es ihnen nicht passt?

3. Weiterhin erhalte ich "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit". Das Est-Programm will die nun noch zum Einkommen hinzurechnen. Ich dachte die sind steuerfrei bzw. kürzen sich an anderer Stelle wieder weg???

1000 Dank für eine Info...
krümmel
Beiträge: 121
Registriert: 24. Sep 2008, 14:13
Wohnort: Köln

Re: Est - Verlust aus Gewerbe + Studienkosten nach neuem Urteil

Beitrag von krümmel »

Hallo,

zu 1:
nein, du kannst die Einnahmen nicht gegen den Verlust setzen. D. Verlust musst du in die Anlage G eintragen.

zu 3:
die Verpflegungspauschale musst du als Werbungkosten abziehen.
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Est - Verlust aus Gewerbe + Studienkosten nach neuem Urteil

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo nosfox,

zu 1) Grundsätzlich alles in ,,Anlage G" eintragen
a)Fundus-Beteiligung:
Bei der Fundus-Beteiligung handelt es sich um Einkünfte aus einer Beteiligung. Diese werden von der Gesellschaft ,,Fundus" bei dem dortigen Finanzamt festgestellt und deinem Finanzamt mitgeteilt. Somit müsste dein Finanzamt diese Verluste dem Grunde nach selber eintragen über EDV-Vernetzung der Finanzämter. Sicherheitshalber würde ich aber in der ,,Anlage G Zeile 7" unter dem Punkt ,,Mitunternehmer" den Namen der Firma + SteuerNumemr sowie die entsprechenden Verluste eintragen.

b) Studenten-Gewerbe
Hierfür hast du eine entsprechende Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG zu erstellen. Das heißt dem Grunde nach Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben. Betriebseinnahmen sind dein Honorar sowie alle ähnlichen Zahlungen, die du im Rahmen dieses Gewerbes erhalten hast. Betriebsausgaben sind alles, was du zur Erzielung der Einnahmen aufgewendet hast - so z.B. wenn du Pc/Internet/Telefon genutzt hast, dann hierfür anteilige Kosten eintragen, Kopierpapier gekauft, Fahrtkosten mit Pkw gehabt alles zusammentragen und mit in die Gewinnermittlung aufnehmen. Tipp: Auch ein PC, der bereits 2 Jahre alt ist, kann noch 1 Jahr Abschreibung bringen für das Gewerbe.
Diese betrifft nur dieses Gewerbe. Sie ist ebenfalls im Bereich ,,Einzelunternehmen" in die ,,Anlage G Zeile 4" einzutragen.

c) Verlustverrechnung
Das Finanzamt wird die positiven Einkünfte aus der Anlage G mit den negativen verrechnen. Die übersteigenden negativen Einkünfte werden danach wiederum mit positiven Einkünften aus den anderen Einkunftsarten (so z.B. Nichtselbstständige Arbeit) verrechnet.

2) Verlustvortrag im Rahmen des Studiums:
a) verloren gegangene Steuererklärungen
Deine Erläuterungen sind hier etwas ungenau. Hast du eine Steuererklärung für diese Jahre abgegeben oder was hast du konkret gemacht?
Um Verluste vortragen zu können musst du eine Steuererklärung für die betreffenden Jahre einreichen. Das Finanzamt prüft dies dann und erlässt in aller Regel die Einkommensteuerbescheide mit den entsprechenden negativen Einkünften und zusätzlich einen sog. ,,Feststellungsbescheid zum Verlustvortrag" für das jeweilige Jahr. Die Verluste aus 2003 werden, wenn in 2004 ebenfalls ausschließlich negative Einkünfte vorliegen auf die 2004 zuaddiert, dies gilt ebenso für die folgenden Jahre. Sobald positive Einkünfte vorliegen erfolgt dann die Kürzung soweit, bis keine Verluste mehr vorliegen. Soviel zum Grundsatz.

Das Finanzamt kann also deine Unterlagen nicht mehr auffinden.
Vorschlag: Geh hin und drucke die Steuererklärungen der entsprechenden Jahre nochmal aus. Schreibe groß KOPIE drauf und reiche diese mit einem Anschreiben an das Finanzamt weiter. Hierbei reicht es, wenn du kurz reinschreibst, sinngemäß:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits im Vorfeld mit Ihnen besprochen, erhalten Sie die Kopien meiner Steuererklärungen der Jahre 2003, 2004, 2005 .... . Die Steuererklärungen hatte ich bereits zum .......2009 bei Ihnen eingereicht. Aufgrund der Tatsache, dass diese bei Ihnen nicht mehr auffindbar sind, erhalten Sie diese hiermit erneut ununterschrieben in Kopie.

mfg
.......

b) Verluste zum 31.12.2007 eintragen in 2008
Klaro kannst du die Verluste eintragen. Eintragen darf man alles! lol
Nur wird das Finanzamt dir den Verlustvortrag nicht eher gewähren, bis das hier die Verlustfeststellungen aus den betreffenden Jahren vorliegen. Streichen wird das Finanzamt die Verluste nicht, aber es kann die Verluste vorab nicht anerkennen und den Steuerbescheid in diesem Punkt offen halten oder halt solange abwarten, bis die Verluste festgestellt sind (was eigentlich zweckmäßiger wäre, da es eh der selber Bearbeiter ist, der die Verluste feststellt).

c) Überschusseinkünfte oder Gewinneinkünfte?
Willst du die Studienkosten als Betriebsausgaben geltend machen und gibst hierfür ebenfalls eine Umsatzsteuererklärung ab, damit du die gezahlte Vorsteuer zurückerhälst?
Prinzip: Damit du dies kannst, musst du in der Zukunft mit deinem Uni-Abschluss einer gewerblich/selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Vorsteuerabzug gilt nur, wenn du Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bist. Bist du?

Sofern du jedoch nach deinem Studium Angestellt worden bist und somit sogenannte ,,Überschusseinkünfte" erzielst, kannst du die Kosten ausschließlich als Werbungskosten geltend machen. Nachteil hier, du bist dann nicht Unternehmer im Sinne es Umsatzsteuergesetzes und kannst die Vorsteuer (Mehrwertsteuer) nicht mittels Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt zurückfordern. Die Vorsteuer im Rahmen des Studiums ist dann ausschließlich mit in den Werbungskosten bzw. Verlustvorträge miteinzubeziehen.

3. Zuschüsse für Mehraufwendungen Verpflegung
Wie hoch sind diese Zuschüsse? die, wie du richtig schreibst steuerfrei sind.
Weisst der Arbeitgeber diese Zuschüsse in der Lohnsteuerjahresbescheinigung mit aus?
Wenn ja, dann trägst du unter Zeile 52 - 54 die Werbungskosten entsprechend in gleicher Summe ein, so dass sich hierdurch der Punkt neutralisiert.

4. FRISTVERLÄNGERUNG
Wenn du nur Arbeitnehmer bist und eine sog. ,,Antragsveranlagung" machst, dann brauchst du wegen der Frist keine Bange haben. Aufgrund eines aktuellen BFH-Urteils kann man wohl seine Steuererklärung bis zu 7 Jahre nach Ablaufen des Steuerjahres noch einreichen. Dies gilt natürlich nicht, wenn du ein Gewerbe hast oder Beteiligugnen daran.

Gruß

SiegesRitter

Ps. Lange FRAGE, lange ANTWORT! lol
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