Fahrtkosten zum Nebenjob

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Jessica
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Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von Jessica »

Hallo zusammen,

ich habe schon einiges gesucht und gelesen, aber wirklich hilfreich waren die Antworten nicht. Ich hoffe, Ihr könnt mir bei meiner Steuerfrage helfen.

Ich reiche gerade meine Steuererklärungen für 2013-2016 nach. Ich war zu der Zeit Studentin und hatte Fahrtkosten zur Uni wie auch zum Nebenjob (kein Minijob, weil über 450 EUR verdient). Nun zum Ausfüllen der Felder am Bsp. 2013:

Ich habe unter "Fahrten zur Hochschule" den Zeitraum angegeben für welchen die Angaben gelten, also 01.01.-31.12.2013, dann meine Wohnadresse und die Adresse der Uni, Entfernung 3KM, und an 4 Tagen pro Woche habe ich die Uni besucht. Die restlichen Felder wie "Fahrten zur Bibliothek", "Urlaubs- und Kranktage" habe ich leer gelassen. Unter "Kosten für Semesterticket" habe ich 380 EUR angegeben, da ich pro Semester 190 EUR bezahlt habe. So weit, so gut (hoffentlich).

Nun unter "Fahrten zum Nebenjob":
Da habe ich wieder meine Wohn- und Zieladresse eingegeben, 5KM einfacher Weg, und unter "Tage mit 8 Std. Abwesenheit" 54 angegeben. Ich habe mir meinen damaligen Dienstplan angeschaut und gezählt, dass ich INSGESAMT zwar 80 Tage in 2013, aber nur an 54 Tagen unter 8 Std. gearbeitet habe. Ich habe die Bezeichnung des Feldes mal wörtlich genommen und nur die Tage angegeben, an denen ich tatsächlich UNTER 8 Std gearbeitet hatte, denn ich habe gelesen, dass ich bei einer 5-Tage-Woche (Uni UND Job) nicht über 230 anrechenbare Tage kommen darf. Und diese Grenze überschreite ich, wenn ich angebe, dass ich insg. 80 Tage in 2013 gearbeitet habe.

Jetzt ist meine Frage diese:
Es gibt ein weiteres Feld, das sich "Anzahl der Fahrten (hin und zurück)" nennt. Muss ich hier angeben, dass ich insgesamt 108 Fahrten hatte, weil ich an 54 Tagen zum Nebenjob hin- und zurück gefahren bin (54 Arbeitstage x 2 (hin und zurück) = 108), oder lass ich dieses Feld offen und gebe nur die Entfernung und die Arbeitstage 2013 an? Und wenn Letzteres gilt, gebe ich nun 54 oder 80 an? Denn der zu erstattende Betrag schwankt total, wenn ich eine Zahl in diesem Feld eintrage, bzw. eben auch, wenn ich 54 oder 80 Arbeitstage angebe.

Ich habe das Gefühl, dass diese Frage eigentlich leicht zu beantworten ist, aber ich bin mir einfach nicht sicher, welche Angaben für "Fahrten zur Uni und zum Nebenjob" angeben muss/darf/kann/sollte.

Ich hoffe auf euch und sage schon mal Dankeschön für Eure Hilfe!!!
Jessica
muemmel
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von muemmel »

Ich reiche gerade meine Steuererklärungen für 2013-2016 nach. Und Sie haben da jeweils über 10.000 Euro im Jahr verdient? Denn ansonsten wäre die Angabe Ihrer Werbungskosten ja ziemlich überflüssig...
Jessica
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von Jessica »

muemmel hat geschrieben:Ich reiche gerade meine Steuererklärungen für 2013-2016 nach. Und Sie haben da jeweils über 10.000 Euro im Jahr verdient? Denn ansonsten wäre die Angabe Ihrer Werbungskosten ja ziemlich überflüssig...
Ich habe nochmal in die Lohnsteuerbescheinigungen geschaut:
2013: 7.238 €
2014: 5.698 €
2015: habe ich keine erhalten! ich frage mich grad, warum nicht..
2016: 21.576 €

Sorry, ich hatte 2016 vergessen.

Ich mache die Steuererklärungen wg. des Verlustvortrags. Ich gebe sie freiwillig ab, zumindest für die Jahre, in denen ich unter 10T € verdient habe. Ich habe gelesen, dass es trotzdem sinnvoll ist.
Jessica
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von Jessica »

Ich habe nochmal in die Lohnsteuerbescheinigungen geschaut:
2013: 7.238 €
2014: 5.698 €
2015: habe ich keine erhalten! Ich frage mich grad, warum nicht..
2016: 21.576 €

Sorry, ich hatte 2016 vergessen.

Ich mache die Steuererklärungen wg. des Verlustvortrags. Ich gebe sie freiwillig ab, zumindest für die Jahre, in denen ich unter 10T € verdient habe. Ich habe gelesen, dass es trotzdem sinnvoll ist.
muemmel
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von muemmel »

Ich mache die Steuererklärungen wg. des Verlustvortrags. Dafür müßten Sie Verluste haben - haben Sie aber nicht. Oder hatten Sie ernsthaft Werbungskosten, die höher waren als Ihr Einkommen? Wohl kaum, oder?
zumindest für die Jahre, in denen ich unter 10T € verdient habe. Ich habe gelesen, dass es trotzdem sinnvoll ist. Genau da ist es nicht sinnvoll, es sei denn, man verdient ganz wenig (weniger, als man WK hat!) oder nichts. Für 13 und 14 können Sie das also vergessen. Falls Sie da Steuern gezahlt haben, ist es natürlich trotzdem sinnvoll, eine Erklärung zu machen, um halt die Steuern wiederzukriegen.
Das Jahr 16 hingegen sollten wir uns näher angucken - wurde da 12 Monate gearbeitet oder gab es eine Zeit ohne Beschäftigung?
Jessica
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von Jessica »

Nur mal kurz zur Sicherheit, damit ich weiß, dass ich das richtig verstanden habe; Verlustvorträge kann bzw. sollte man insbesondere dann machen, wenn man wenig oder gar kein Einkommen hatte, richtig?! Das hatte ich zumindest so zum Thema Verlustvorträge gelesen. Mir gehts neben den Fahrtkosten auch um die übrigen Kosten, wie Studiengebühren, Abschreibung Laptop etc. Sie sagen "(Genau da ist es nicht sinnvoll,) .....
muemmel hat geschrieben: es sei denn, man verdient ganz wenig (weniger, als man WK hat!) oder nichts.
Nach Ihrem Satz ist es also richtig, dass ich trotzdem die Steuererklärungen abgebe, oder?!

Ich arbeite seit Mai 2015 durchgehend in einem Unternehmen, seit ca. 1 Jahr in Teilzeit (30 Std.), aber Letzteres ist wahrscheinlich für die genannten Steuererklärungen irrelevant.
Nachdem ich meine Lohnsteuerbescheinigungen gestern noch einmal wg. der Gehälter geprüft hatte, ist mir aufgefallen, dass ich für ein paar Monate ALG2 bezogen hatte, und im Mai 2015 hatte ich dann den neuen Job. Nur fehlt mir grad für 2015 die Lohnsteuer- bzw. ALG2-Bescheinigung. Da muss ich nochmal nachfragen.
StephanM
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von StephanM »

Ein Verlustvortrag kann nur entstehen, wenn die Ausgaben (Werbungskosten) größer waren als die Einnahmen (Arbeitslohn etc.). Also wenn die Summe aus beiden negativ ist. Sonst gibt es keinen Verlustvortrag und die Erklärung ist nicht sinnvoll, denn man steckt Arbeit in Nichts. Ausgenommen ist, wenn man Lohnsteuer gezahlt hat, dann kann man durch eine Erkärung für das entsprechende Jahr gegebenenfalls diese Lohnsteuer zurück bekommen.
muemmel
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von muemmel »

Nach Ihrem Satz ist es also richtig, dass ich trotzdem die Steuererklärungen abgebe, oder?! Nein, ist es nicht - hatte ich auch deutlich geschrieben.
Ich arbeite seit Mai 2015 durchgehend in einem Unternehmen, seit ca. 1 Jahr in Teilzeit (30 Std.), aber Letzteres ist wahrscheinlich für die genannten Steuererklärungen irrelevant. Das ist durchaus relevant - für 2015 lohnt sich in jedem Fall eine Erklärung, da Sie offenbar nicht alle 12 Monate gearbeitet haben, für 2016 müßte man es mal durchrechnen - wegen der Einkommensänderung könnte es sich auch lohnen.
Jessica
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von Jessica »

Ok, ich habe nochmal reingeschaut:
- 2013: wurden 12€ Lohnsteuer einbehalten
- 2014: keine Lohnsteuer, aber meine Kosten waren hier tatsächlich höher als mein Einkommen. Allein die Studiengebühren lagen bei 6588 € für das Jahr.
- 2015: wie gesagt, grad nicht zur Hand
- 2016: wurden 1819 € Lohnsteuer einbehalten

Für 2013 braucht man die Steuererklärung wahrscheinlich nicht machen bei den 12€, oder?!
Bei 2014 bin ich verwirrt; ich habe gelesen, dass man, um die Verlustvorträge geltend zu machen, die Steuererklärungen auch dann einreichen sollte, selbst wenn man kein oder nur ein geringes Einkommen hatte. In meinem Fall hatte ich zwar ein geringeres Einkommen als die Werbungskosten, habe aber keine Lohnsteuer gezahlt, und nu?

Für 2015 und 2016 werde ich sie dann einreichen.

Vielen, vielen, vielen Dank für die Hilfe und sorry, wenn ich grad begriffsstutzig wirke, aber.... naja Steuerkram halt....
muemmel
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von muemmel »

2013: Können Sie machen oder nicht - auf die 12 Euro kommen noch ein paar Zinsen.
2014: Wenn das so viele Werbungskosten sind, dann entsteht natürlich ein Verlust. Der wird dann 2015 verrechnet und da warte ich nun noch auf die Zahlen...
2015: Da brauchen wir mal die Zahlen zu Einkommen und gezahlter Steuer. Alg 2 ist irrelevant bzw. nur relevant, um "Zeiten der Nichtbeschäftigung" zu erklären - auf die Steuer hat es keinen Einfluß.
2016: Waren 1.819 Euro die Lohnsteuer oder Lohnsteuer PLUS Soli? Mir wirft mein Programm nämlich für 2016 1.825 Euro Lohnsteuer und 100 Euro Soli aus. Wenn die 1.819 Euro also Steuer plus Soli abdeckt, war das eher zuwenig an Steuer. Da wäre dann die Frage, ob da was gegenzurechnen wäre - sonst sollte zur Vermeidung einer Nachzahlung eher keine Erklärung gemacht werden.
Jessica
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von Jessica »

Also in der LSt-Bescheinigung steht 1819 € einbehaltene Lohnsteuer von Punkt 3 (also Bruttolohn), und zusätzlich 87.89€ einbehaltene Soli von 3 (also Bruttolohn).
muemmel
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von muemmel »

Und was gäbe es für 2016 abzusetzen?
Jessica
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von Jessica »

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Für 2016 MUSS ich doch so oder so eine St.Erkl. machen, weil ich doch ein "normales" (also kein Mini-/Studientenjob o.ä.) Einkommen habe, oder nicht? Die St. Erkl. für die Jahre 2013-2014 mache ich, um die Verlustvorträge geltend zu machen. 2015 und 2016 wären die "normalen", zumindest habe ich das so gedacht.

Mir ist meine Ausgangsfrage nochmal eingefallen. Das müsste ich ja nun für alle weiteren St.Erkl. wissen:
Es gibt ein weiteres Feld, das sich "Anzahl der Fahrten (hin und zurück)" nennt. Muss ich hier angeben, dass ich insgesamt 108 Fahrten hatte, weil ich an 54 Tagen zum Nebenjob hin- und zurück gefahren bin (54 Arbeitstage x 2 (hin und zurück) = 108), oder lass ich dieses Feld offen und gebe nur die Entfernung und die Arbeitstage 2013 an? Und wenn Letzteres gilt, gebe ich nun 54 oder 80 an? Denn der zu erstattende Betrag schwankt total, wenn ich eine Zahl in diesem Feld eintrage, bzw. eben auch, wenn ich 54 oder 80 Arbeitstage angebe.
muemmel
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von muemmel »

Für 2016 MUSS ich doch so oder so eine St.Erkl. machen, weil ich doch ein "normales" (also kein Mini-/Studientenjob o.ä.) Einkommen habe, oder nicht? Nein, müssen Sie nicht. Ich versuche daher herauszufinden, ob es sich lohnt, eine zu machen.
Die St. Erkl. für die Jahre 2013-2014 mache ich, um die Verlustvorträge geltend zu machen. Daß Sie in 2014 einen Verlust hatten, wissen wir ja inzwischen. Hatten Sie 2013 einen? Denn Sie schrieben ja gerade erst, für 2013 wollten Sie keine Erklärung machen...
Mir ist meine Ausgangsfrage nochmal eingefallen. In welchem Steuerformular stehen denn diese Fragen?
Jessica
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von Jessica »

Also für 2013 hatte ich gefragt, ob es sich wg. der 12€ Lohnsteuer überhaupt lohnen würde, da war ich mir nicht sicher, ob ich sie machen muss/sollte.
2014 mache ich, ok.
Für 2015 habe ich mittlerweile die Lohnsteuerbescheinigung vom AG erhalten, nur habe ich bisher die Bescheinigung für ALG2 nicht gefunden...
Die Lohnsteuerbescheinigung gilt für den Zeitraum 11.05.-31.12.2015:
Bruttogehalt: 13.295€
Einbehaltene Lohnsteuer: 1.056€
Einbehaltener Soli: 57€

Ich benutze das Online-Tool von studentensteuererklärung.de. Da werden unter Punkt 5 die Kosten zu "Fahrten" beschrieben.
muemmel
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von muemmel »

2013: Müssen müssen Sie nicht, und ob Sie sollen, müssen Sie selbst entscheiden: 12 Euro sind nicht viel, andererseits können Sie in der Erklärung auch alle Werbungskosten weglassen - die geht also recht schnell.
2015: Als festzusetzende Steuer habe ich 242 Euro berechnet - da gibt es also schon ohne den Verlustvortrag ordentlich was zurück und mit ihm halt noch mehr. Den Alg-2-Bescheid brauchen Sie da nicht so dringend - wieviel Geld Sie vom Jobcenter gekriegt haben, ist für die Steuer irrelevant.
2016: Ich weiß immer noch nicht, ob es da großartig was abzusetzen gibt. Wenn nicht, sollten Sie da keine Erklärung machen.
Jessica
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von Jessica »

Ok, ich glaube, dann haben wir's so weit... bzw. ich habe es jetzt verstanden... endlich ;)

Für 2016 würde ich die Kosten angeben, die ich für Versicherungen, Fahrkarte etc. hatte. Ich hatte aber keine Kosten wie "haushaltsnahe Dienstleistungen oder Arbeitszimmer" o.ä., Kosten, die ich absetzen könnte.

Aber was die Ausgangsfrage angeht, bin ich leider immer noch verunsichert.... gibt es hier nicht eine "allgemeine Formel", so was wie "entweder nur Anzahl der Fahrten (hin und zurück), oder nur Entfernung und Anzahl der Tage" angeben?!

Vielen, vielen dank für Ihre geduldige Hilfe ;) !!!!!
muemmel
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von muemmel »

Ich kenne mich mit dem Steuerprogramm nicht aus. Grundsätzlich ist das so: Als Student hat man die Uni als "erste Tätigkeitsstätte". Fahrten an die Uni zählen also mit der Entfernungspauschale, d. h., 30 Cent pro Entfernungskilometer. Fahrten zum Job sind beim Student dagegen quasi eine Dienstreise, weil es eben nicht an die erste Tätigkeitsstätte, sondern woanders hin geht. Dann zählt der gefahrene Kilometer, d. h., man setzt doppelt so viel ab wie bei der Entfernungspauschale. Als Nicht-Student greift dann wieder die Entfernungspauschale, denn der Job ist nunmehr die erste Tätigkeitsstätte.
Was die Tage anbelangt, so gibt es keine Beschränkung auf 230 Tage. Natürlich wird das Finanzamt dann hellhörig, aber auch der Arbeitnehmer mit 6-Tage-Woche kann seine Arbeitstage komplett angeben - evtl. braucht er dann halt eine Bescheinigung vom Chef, daß er 6 Tage arbeitet. Und wenn bei einem Studenten summarisch mehr als 230 Tage für Uni plus Job rauskommen, ist das auch nicht rasend ungewöhnlich.
Für 2016 würde ich die Kosten angeben, die ich für Versicherungen, Fahrkarte etc. hatte. Fahrtkosten zur Arbeit sind Werbungskosten. Da von Ihrem Lohn ohnehin automatisch 1.000 Euro Werbungskostenpauschale steuerfrei bleiben, lohnt sich die Angabe von WK nur, wenn man 1.000 Euro überschreitet.
StephanM
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Re: Fahrtkosten zum Nebenjob

Beitrag von StephanM »

muemmel hat geschrieben:Ich kenne mich mit dem Steuerprogramm nicht aus. Grundsätzlich ist das so: Als Student hat man die Uni als "erste Tätigkeitsstätte". Fahrten an die Uni zählen also mit der Entfernungspauschale, d. h., 30 Cent pro Entfernungskilometer. Fahrten zum Job sind beim Student dagegen quasi eine Dienstreise, weil es eben nicht an die erste Tätigkeitsstätte, sondern woanders hin geht. Dann zählt der gefahrene Kilometer, d. h., man setzt doppelt so viel ab wie bei der Entfernungspauschale. Als Nicht-Student greift dann wieder die Entfernungspauschale, denn der Job ist nunmehr die erste Tätigkeitsstätte.
Was die Tage anbelangt, so gibt es keine Beschränkung auf 230 Tage. Natürlich wird das Finanzamt dann hellhörig, aber auch der Arbeitnehmer mit 6-Tage-Woche kann seine Arbeitstage komplett angeben - evtl. braucht er dann halt eine Bescheinigung vom Chef, daß er 6 Tage arbeitet. Und wenn bei einem Studenten summarisch mehr als 230 Tage für Uni plus Job rauskommen, ist das auch nicht rasend ungewöhnlich.
Es geht um den jeweiligen Job, auf den die erste Tätigkeitsstätte anzuwenden ist. Bei einem Vollzeit-Studenten ist die FH/Uni erste Tätigkeitsstätte. Bei jedem Nebenjob ist für den Nebenjob festzustellen, was dafür diesen die erste Tätigkeitsstätte ist. Sie haben also mehrere erste Tätigkeitsstätten, weil dieser neue Begriff auf jedes Ausbildungs-/Beschäftigungsverhältnis einzelnd anzuwenden ist. Eine schulische Ausbildung/Studium ist diesem gleichgestellt, sofern Sie in Vollzeit ausgeführt werden.
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