Unfallkosten-Zeitwert

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Martin

Unfallkosten-Zeitwert

Beitrag von Martin »

Ich habe bei der Einkommensteuererklärung Unfallkosten geltend gemacht. Der nun eingegangene Steuerbescheid bescheinigt, dass diese nicht zum Ansatz kommen, da der Zeitwert des PKWs nach dem Unfall nicht nachgewiesen wurde.
Als Unfallkosten setzte ich den Schaden - Repartur der hinteren Stossstange an. Aufgrund der Aussage eines Dekramitarbeiters, der Aussage eines Sachverständigen bei der Unfallschadenbegutachtung durch die Polizei und durch meine Erfahrung (ich hatte bei einem anderen PKW selben Typs im Vorjahr einen Auffahrunfall und kannte daher die Reparturkosten für den Ersatz der hinteren Stossstange) belief sich der Schaden auf 1200 Euro, was ich angab.
Der Grund, warum ich das Auto nicht begutachten liess, war der Umstand, dass der Unfallverursacher Fahrerflucht beging und ich zu dem Zeitpunkt keinen Unfallgegner hatte, der mir die Auslagen für ein Gutachten hätte bezahlen können. Die Staatsanwaltschaft selbst riet mir damals, damit bis zur Fassung des Unfallverursachers zu warten, was nie geschah. Somit veranlasste ich nie ein Gutachten, da mir klar war, dass ich diesen Schaden nicht von meiner Versicherung aufgrund der Selbstbeteiligung regulieren lassen wollte. Ich hatte keine Ahnung, dass dies aus steuerlicher Sicht relevant werden würde.
Meine Frage nun: Wie soll ich damit umgehen? Was kann ich tun, damit der Finanzbeamte diesen Schaden anerkennt, denn den Sachverhalt selbst stellt er nicht in Frage. Ist es möglich, den damaligen Schwackewert zu errechnen (vor Unfall/nach Unfall? Die Polizei machte Fotos - sollte ich diese einreichen? Vielen Dank für hilreiche Antworten!!!
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Unfallkosten-Zeitwert

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo Marin,

im 1. Schritt würde ich dem Finanzbeamten/der Finanzbeamtin mal fragen, welchen Beleg zu beibringen sollst. bzw. noch weiter würde folgendes vorschlagen:

1) Kopie der Reperaturrechnung von dem Bekannten mal erfragen und einreichen
oder
2) Ein Reparaturangebot von einer Firma erstellen und einreichen (beim Finanzamt)

Würde fragen, ob eines dieser beiden Sachen ausreichend ist, bzw. was die Alternative ist.
Sofern das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt, auf jedenfall zunächst mal Einspruch einlegen gegen den Steuerbescheid.

Gruß

SiegesRitter
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