Arbeitszimmer wird nur anteilig anerkannt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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KoenigEmil
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Registriert: 21. Sep 2017, 19:37

Arbeitszimmer wird nur anteilig anerkannt

Beitrag von KoenigEmil »

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Meine Freundin ist Lehrerin und hat ein Arbeitszimmer, dieses hat sie bei ihrer Steuererklärung angegeben. Der Finanzbeamte meint nun, dass sie das Arbeitszimmer nur anteilig anrechnen kann, da sie sich mit mir die Miete teilt. Also 50%.

Ist diese Regelung korrekt? Das bedeutet ja, dass ich ihr Arbeitszimmer mitfinanziere. Die Kosten für das Arbeitszimmer bleiben ja bestehen. Egal, ob sie nun die Hälfte der Miete bezahlt oder die gesamte Miete. Anders wäre es aus meiner Sicht, wenn ich das Arbeitszimmer mitbenutzen würde. Dann würde ich verstehen, dass sie es nur anteilig absetzen kann. Sie nutzt es aber alleine. Also kommen auf das Arbeitszimmer doch die anteiligen Kosten der Gesamtmiete.

Wer hat den Denkfehler, ich oder der Bearbeiter im Finanzamt?
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