Studium- Sonderausgaben oder Werbungskosten?
Verfasst: 13. Aug 2017, 12:02
Liebes Forum,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen meine Steuerbescheide zu verstehen.
Ich habe über ein Online-Portal meine Steuererklärungen für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 gemacht. (Nächstes Mal gehe ich zum Steuerberater). Dort hieß es einen Verlustvortrag könne man für die Jahre seines Studiums 7 Jahre rückwirkend machen.
2010 und 2011 war ich im Bachelor-Studium (Abschluss 2011)
2012 und 2013 war ich im Master-Studium (Abschluss 2014)
Nun kam die Antwort.
- Für die Jahre 2010, 2011 und 2012 habe ich jeweils einen Brief erhalten, dass die Festsetzungsfrist für eine Steuerfestsetzung für das jeweilige Jahr bereits abgelaufen war.
- Für ALLE Jahre habe ich einen"Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" bekommen. In allen Jahren ist ein Verlustvortrag von 0€ gelistet. Jedoch heißt es, der Bescheid sei teilweise vorläufig, hinsichtlich der "Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben..usw"
Was tun? Heißt das, ich muss keinen Widerspruch einlegen und das ganze würde neu aufgenommen, sollte ein Urteil zu meinen Gunsten fallen?
Bloß wieso auch für 2012 und 2013 - da war ich im Masterstudium.
- Für 2013 habe ich zusätzlich einen "Bescheid über Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag" erhalten. Hier wurden ca. 3000 EUR Ausbildungskosten als Sonderausgaben gelistet. Am Ende stand ein negatives zu versteuerndes Einkommen (etwa -3000 EUR)
Auf der Rückseite fand sich der Hinweis "Nach der derzeit geltenden gesetzlichen Lage sind Erstausbildungskosten als Sonderausgaben einzustufen. Diese Behandlung steht auf dem rechtlichen Prüfstand ....usw"
Aber warum? Im Jahr 2013 war ich Masterstudentin. Dies war durch Zeugnisse etc belegt. Dann müssten es doch Werbungskosten sein, oder nicht?
Haben die einen Fehler gemacht? Was mache ich am Besten?
Und auch bezüglich der 0€ Verlustvorträge der anderen Jahre. Kann ich es für die Bachelor-Studium Jahre darauf belassen?
Vielen Dank für eure Hilfe und entschuldigt meine Ahnungslosigkeit!
ich hoffe, ihr könnt mir helfen meine Steuerbescheide zu verstehen.
Ich habe über ein Online-Portal meine Steuererklärungen für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 gemacht. (Nächstes Mal gehe ich zum Steuerberater). Dort hieß es einen Verlustvortrag könne man für die Jahre seines Studiums 7 Jahre rückwirkend machen.
2010 und 2011 war ich im Bachelor-Studium (Abschluss 2011)
2012 und 2013 war ich im Master-Studium (Abschluss 2014)
Nun kam die Antwort.
- Für die Jahre 2010, 2011 und 2012 habe ich jeweils einen Brief erhalten, dass die Festsetzungsfrist für eine Steuerfestsetzung für das jeweilige Jahr bereits abgelaufen war.
- Für ALLE Jahre habe ich einen"Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" bekommen. In allen Jahren ist ein Verlustvortrag von 0€ gelistet. Jedoch heißt es, der Bescheid sei teilweise vorläufig, hinsichtlich der "Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben..usw"
Was tun? Heißt das, ich muss keinen Widerspruch einlegen und das ganze würde neu aufgenommen, sollte ein Urteil zu meinen Gunsten fallen?
Bloß wieso auch für 2012 und 2013 - da war ich im Masterstudium.
- Für 2013 habe ich zusätzlich einen "Bescheid über Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag" erhalten. Hier wurden ca. 3000 EUR Ausbildungskosten als Sonderausgaben gelistet. Am Ende stand ein negatives zu versteuerndes Einkommen (etwa -3000 EUR)
Auf der Rückseite fand sich der Hinweis "Nach der derzeit geltenden gesetzlichen Lage sind Erstausbildungskosten als Sonderausgaben einzustufen. Diese Behandlung steht auf dem rechtlichen Prüfstand ....usw"
Aber warum? Im Jahr 2013 war ich Masterstudentin. Dies war durch Zeugnisse etc belegt. Dann müssten es doch Werbungskosten sein, oder nicht?
Haben die einen Fehler gemacht? Was mache ich am Besten?
Und auch bezüglich der 0€ Verlustvorträge der anderen Jahre. Kann ich es für die Bachelor-Studium Jahre darauf belassen?
Vielen Dank für eure Hilfe und entschuldigt meine Ahnungslosigkeit!