Häufigkeitszuschlag Umzugskosten nicht anerkannt, weil Arbeitgeberwechsel

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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maikp
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Registriert: 27. Feb 2016, 17:14

Häufigkeitszuschlag Umzugskosten nicht anerkannt, weil Arbeitgeberwechsel

Beitrag von maikp »

Hallo Forum,

habe soeben den Bescheid für 2016 erhalten. In der Steuererklärung (Ehepaar - vorher wie nacher gleicher Hausstand) wurden die Umzugskostenpauschale mit 50% Erhöhung angegeben (2.190€) , da bereits 2013 ein beruflich veranlasster Umzug erfolgte.

Für das Jahr 2016: Umzug (100 km Entfernung) erfolgte im Januar, Ehefrau wechselste den Arbeitgeber (+ Fahrzeitersparnis) zum 1. Januar, Ehemann wechselste den Arbeitgeber (+ Zeitersparnis) zum 1.März.

Im Bescheid steht nun: "Die Umzugskostenpauschale kann um 50 % erhöht werden wenn ein dienstlich veranlasster Umzug innerhalb von den letzten 5 Jahren vorlag. Dabei ist der gleiche Arbeitgeber gemeint, also wenn der Arbeitgeber Sie an einen anderen Ort versetzt. Dieser Umstand liegt bei Ihnen nicht vor/ist nicht zu erkennen. Daher wird die Umzugskostenpauschlae mit 1460€ anerkannt".

Als Anlagen wurden auch die Meldebescheinigungen des 2013 erfolgten Umzuges, die aktuellen Meldebescheinigungen sowie im Anschreiben auf dem Umzugszeitpunkt und beide Arbeitgeberwechsel verwiesen.

Ist die Erläuterung seitens des Finanzamtes insb. hinsichtlich "gleicher Arbeitgeber" irgendwie nachvollziehbar oder zulässig. Gegenargumentation und Einspruch sinnvoll?

Vielen Dank für eure Meldungen
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