Werbungskosten: Anstellungsvertrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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SaschaKa
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Registriert: 30. Jul 2017, 19:17

Werbungskosten: Anstellungsvertrag

Beitrag von SaschaKa »

Guten Tag,

ich habe momentan ein Problem mit dem Finanzamt und würde mich, bevor ich den Gang zu einem Steuerberater in Erwägung ziehe, gerne erst einmal beraten lassen.

Meine Steuererklärung für das vergangene Jahr habe ich bei meinem zuständigen Finanzamt eingereicht. Mit der Erstattung bin ich größtenteils zufrieden, jedoch wurden meine Werbungskosten vollständig ignoriert. Meine Vorgeschichte zu dem Thema sieht wie folgt aus:

Ich befand mich zw. dem 01.01. und dem 30.06. in einem Anstellungsverhältnis als Student/Praktikant bei einer Firma. Für. diese Stelle bin ich von meinem Wohnort knapp 600 km weit weg in eine WG gezogen (Zimmergröße ~ 8qm), folglich aus Studienzwecken. Ich habe diese Anschrift nicht bei der Stadt als Zweitwohnsitz gemeldet, da es sich, zumindest in meinen Augen, nicht um eine richtige Wohnung handelte. Für diesen Zeitraum von sechs Monaten habe ich eine entsprechende Vergütung erhalten, wovon jedoch prozentual kein Anteil an das FA abgegeben werden musste. Einzig meine KV-Beitrag habe ich bezahlt.

Nach Abschluss meines Studiums (Ende Juni) habe ich eine Festanstellung in dem selben Unternehmen erhalten und bin von meinem Studienort offiziell zu meiner Arbeitsstelle gezogen. Diese vollständigen Kosten habe ich dem Finanzamt unter Angabe des Umzugsdatums, sämtlicher Fahrten und jeglichen Kosten auch mitgeteilt. Ich habe nicht einmal ein Umzugsunternehmen beauftragt o.ä. sondern nur einen Transporter gemietet um mein Mobiliar von Stadt A nach Stadt B zu fahren.

Nach Einzug habe ich mich entsprechend bei der Stadtverwaltung gemeldet und meinen Wohnort offiziell geändert, ich besitze momentan keinen Zweitwohnsitz mehr in meinem ursprünglichen Wohnort.

Das Problem an der ganzen Geschichte ist jedoch, dass das Finanztamt der Ansicht ist, ich hätte bereits bei meinem Antritt am 01.01.16 in der Firma in der Stadt gewohnt und man würde mir somit die Umzugskosten nicht erstatten. Funktioniert dies überhaupt? Immerhin muss ich, irrelevant ob am 01.01 oder am 01.07., in die Stadt gezogen sein. Ergo bleiben die Kosten gleich. Desweiteren sehe ich hier mein Beschäftigungsverhältnis als ausschlaggebenden Punkt. Es bestand nie eine Intention, in meinem momentanen Wohnort zu verweilen, sodass ein Umzug inkl. vollständigem Mobiliar etc pp. unausweichlich ist.

Ich habe die Kommunikation mit dem FA bereits gesucht, jedoch wurde ich äußerst unfreundlich abgewiesen ohne mein Anliegen überhaupt erläutern zu können. Ich solle einen Antrag stellen und sie würden sich dann melden.

Gibt es jemanden, der mir hier eine Prognose ausstellen könnte, ob ich meine Kosten dennoch erstattet bekommen kann? Soll ich den Gang zum Steuerberater in Erwägung ziehen? Wie und in welcher Form kann ein Einspruch erfolgen und was wird hier von mir genau hinsichtlich Erläuterungen, Belege etc erwartet?

Vielen Dank.

Liebe Grüße
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