doppelte Haushaltsführung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Mecki
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Registriert: 7. Okt 2013, 15:02

doppelte Haushaltsführung

Beitrag von Mecki »

Hallo zusammen,

ich benötige eine Auskunft zu dem Thema "Gerichts- und Anwaltskosten wegen einer Mietstreitigkeit mit dem Vermieter einer Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltführung".

Dass diese Gerichts- und Anwaltskosten als Werbungskosten abzugsfähig sind, habe ich mehrfach gefunden, z.B. im Tax Steuerratgeber und Bedienhandbuch von Buhl oder im Lexikon von steuernetz.de. Ich wollte dies in den Steuerrichtlinien nachlesen, habe dort in 9.11 nur recht allgemeines zur doppelten Haushaltsführung gefunden. Kann mir jemand weiterhelfen, in welcher Gesetzesstelle oder anderen Steuerquelle ich diese konkrete Info finden kann? Oder basiert dies auf einem FG- oder BFH-Urteil? Oder gibt es beim Finanzamt Verfahrensanweisungen?

Z.B. Textstelle aus Tax Steuerratgeber und Bedienhandbuch von Buhl:
"Auch andere Kosten, die durch die doppelte Haushaltsführung veranlasst sind, sind als Werbungskosten abzugsfähig, beispielsweise: • Gerichts- und Anwaltskosten im Zusammenhang mit einer Mietstreitigkeit wegen der Zweitwohnung;..."

Oder z.B. aus dem Lexikon von steuernetz.de:
"Lexikon» Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit» Werbungskosten» Doppelte Haushaltsführung» Welche Aufwendungen sind absetzbar?» Aufwendungen für die Zweitwohnung
Aufwendungen für die Zweitwohnung
Als Aufwendungen für die Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort können Sie Ihre tatsächlich entstandenen Kosten als Werbungskosten geltend machen. Bei einer Mietwohnung sind die gezahlte Miete plus Nebenkosten abziehbar sowie Renovierungskosten, Maklerprovision, Inseratskosten, Gerichts- und Anwaltskosten wegen eines Mietrechtsstreits, ebenso die Zweitwohnungsteuer."

Vielen Dank vorab für einschlägige Quellen und beste Grüße!
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