Dienstreisekosten / Aufwendungen für berufliche Auswärtstätigkeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Mecki
Beiträge: 5
Registriert: 7. Okt 2013, 15:02

Dienstreisekosten / Aufwendungen für berufliche Auswärtstätigkeit

Beitrag von Mecki »

Hallo zusammen,

in der Regel bekomme ich Aufwendungen für Dienstreisen vom Arbeitgeber erstattet. Mir ist leider erst im Mai aufgefallen, dass ich für das Vorjahr eine Reise komplett vergessen habe abzurechnen und bei zwei weiteren Reisen die Fahrtkosten vergessen habe. Der Verpflegungsmehraufwand wurde für diese beiden Reisen erstattet. Der Arbeitgeber teilte mir mit, eine Abrechnung für das Vorjahr sei nicht mehr möglich, ich solle die Aufwendungen über die Steuererklärung geltend machen.

Dem bin ich gefolgt. Ich habe die offenen Dienstreisekosten aufgelistet. Nun kommt die Rückmeldung "Arbeitgeberbescheinigung über die beantragten Reisekosten". Wahrscheinlich die Frage, weil in der Regel die Dienstreisekosten von den Arbeitgebern übernommen werden. Ist bei mir ja normalerweise auch so. Ich bekomme auf jeden Fall keinen extra Zettel über die Nichterstattung der Kosten wegen zu später Geltendmachung vom Arbeitgeber ("wenn jeder käme..." "gibt so schon genug zu tun..." "nicht das Problem der Personalabteilung..." durfte ich mir anhören). Der Arbeitgeber ist nicht zum ersten Mal sehr unkooperativ, wenn es um irgendwelche Bescheinigungen für das Finanzamt geht. Ich solle die Abrechnungen einreichen, daraus würde sich ja erschließen, dass ich bei zwei Dienstreisen keine Fahrtkosten, sondern nur Verpflegungsmehraufwand erhalten hätte. Und was die gar nicht abgerechnete Dienstreise angehe, so würde die Richtlinie besagen, Reisekosten sind innerhalb von 14 Tage nach Ende der Reise geltend zu machen. Ich müsse eben angeben, ich hätte sowohl die Fahrtkosten der beiden Reisen als auch die eine Dienstreise zu spät nachgemeldet bzw. abgerechnet.

Nun meine Frage: Passt dies so? Ich würde nun meine Aufstellung abändern, indem ich alle Dienstreisen aufliste und am Schluss die Arbeitgebererstattung abziehe, so dass die von mir getragenen Kosten verbleiben. Die Aufstellung ist rechnerisch natürlich identisch mit der bisher eingereichten, welche nur die offenen Posten umfasste. Ich würde dann erläutern, dass ich zwei Mal vergessen habe, die Fahrtkosten bei der Abrechnung mit dem Arbeitgeber anzusetzen und einmal total die Abrechnung verschwitzt habe. Es stimmt doch die Aussage des Arbeitgebers, dass ich mir nun da ich diese Kosten wegen der Fristenregelung nicht mehr vom Arbeitgeber erstattet bekomme, wenigstens als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen kann? Oder teilt mir das Finanzamt dann mit, wenn Du es beim Arbeitgeber versäumt hast, hast Du eben Pech gehabt? Soll ich überhaupt eine Erläuterung schreiben und damit auf mein Versäumnis rumreiten oder reicht die ausführliche Übersicht? Sollte ich für jede Reise noch das Abrechnungsformular beilegen oder bläht zu sehr auf? Ich bin total unsicher, was ich nun zu tun habe. Echt dumm von mir, dass mir das so spät aufgefallen ist.

Hat jemand eine bessere Idee der Umsetzung? Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße Mecki
Antworten