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Renovierungskosten absetzen, aber erst später Eigentum

Verfasst: 17. Jun 2017, 18:58
von Sannah
Hallo,

folgende Situation:
Mein Vater besitzt ein Haus mit 4 Wohnungen, alle renovierungsbedürftig, die Dachgeschosswohnung ganz besonders (Nachtspeicheröfen, keine Dämmung, Teppich >30 Jahre alt, ...). Mein Vater hatte allerdings kein Geld, die Dachgeschosswohnung zu renovieren als der letzte Mieter ausgezogen war. Daher habe ich im Jahr 2016 angefangen, die Wohnung zu renovieren und auch die Kosten dafür zu übernehmen.
Gleichzeitig haben wir die Eigentumsübertragung beim Notar in die Wege geleitet. Leider hat sich die Eigentumsübertragung wegen behördlicher Nachfragen sehr lange hingezogen - die tatsächliche Übertragung fand daher erst 2017 statt. Mein Problem ist, dass ich nun Renovierungskosten in der Einkommenssteuererklärung 2016 geltend machen möchte für eine Wohnung, die mir tatsächlich erst seit 2017 gehört.

Ich weiß, dass es ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2010 oder 2012 gibt, das sich mit fast derselben Problematik befasst hat. In diesem Fall durften die Renovierungskosten abgesetzt werden. Dieses Urteil hätte ich gerne parat, da mit Sicherheit Rückfragen bei meiner Steuererklärung kommen werden, nur leider finde ich es nirgends!

Kann mir jemand helfen?

LG
Sannah

Re: Renovierungskosten absetzen, aber erst später Eigentum

Verfasst: 17. Jun 2017, 19:51
von eugenie
Hallo,

wie soll die Wohnung genutzt werden?

Eugenie

Re: Renovierungskosten absetzen, aber erst später Eigentum

Verfasst: 19. Jun 2017, 10:38
von Sannah
Die Wohnung soll anschließend wieder vermietet werden.