Hallo,
ich "darf" das erste Mal meine Steuererklärung selbst machen und hätte zwei Fragen:
Erstens:
Ich habe im Dezember letzten Jahres ein Smartphone für 550€ gekauft, dass ich auch beruflich nutze.
Ich würde gerne 50% des Anschaffungspreises steuerlich für die Werbungskosten absetzen.
Zählt für die Abschreibungsgrenze von 487,90 € (inkl. Mwst) der volle Anschaffungspreis oder
der anteilige Anschaffungspreis (in meinem Fall 275€)?
Zweitens:
Zählen die Telekommunikationskosten und Internetkosten zu den Arbeitsmitteln oder wo kann ich diese (anteilig 20%)
in den Werbungskosten geltend machen?
Vielen Dank und viele Grüße,
Simon