Auslandssemester im Zweitstudium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Yvy
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Registriert: 14. Mär 2017, 21:09

Auslandssemester im Zweitstudium

Beitrag von Yvy »

Hallo zusammen,

ich würde gerne für in meiner Steuererklärung für 2016 einen Verlust vortragen. Damals befand ich mich in meinem Masterstudium und habe von Februar bis September 2016 zwei Praktika in den USA absolviert. Die Kosten für diesen Auslandsaufentwalt würde ich gerne als Werbungskosten absetzen. Allerdings ist das doch recht kompliziert und ich habe noch einige Fragen:

1. Eigentlich kann ich den Verpflegungsmehraufwand ja nur für 3 Monate geltend machen. Meine Frage ist nun allerdings, ob ich das ganze 2-mal machen kann, da die beiden Praktika komplett unabhängig voneinander waren. Das erste Praktikum (4 Monate) wurde an der Ostküste absolviert, das zweite (ebenfalls 4 Monate) jedoch in San Francisco. Dazwischen lag also ein Umzug und ein Standortwechsel und für die beiden Orte gelten ja auch unterschiedliche Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand. Kann ich auch den Umzug innerhalb Amerikas irgendwie geltend machen?

2. Der Hinflug nach Amerika wurde bereits 2015 gebucht und bezahlt, der eigentliche Auslandsaufenthalt wurde aber natürlich erst 2016 angetreten. Liege ich richtig damit, dass ich den Flug trotzdem schon in der Steuererklärung für 2015 angeben muss wie auch alle anderen Sachen (Visum, Passbilder usw.), die schon 2015 bezahlt wurden?

3. Irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass auch für die ersten 3 Monate nach Rückkehr aus dem Ausland ein Verplegungsmehraufwand geltend gemacht werden kann. Stimmt das? Und wenn ja, wo genau gebe ich den dann an?

4. In welche Kategorie ordne ich Ausgaben wie den Internationalen Führerschein oder den 8-monatigen Nachsende-/Umleitungsauftrag der Post, die auch im Rahmen des Auslandsaufenthaltes angefallen sind.

Ich bin gespannt, ob mir hier jemand helfen kann, vielen Dank schonmal im Voraus.

Gruß Yvonne
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