Fahrtkosten richtig ansetzen bei abweichenden Einsatzort

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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KlarkKent
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Registriert: 8. Mär 2017, 17:14

Fahrtkosten richtig ansetzen bei abweichenden Einsatzort

Beitrag von KlarkKent »

Guten Abend zusammen,

ich bin gerade dabei meine erste Steuererklärung durchzuführen. Leider komme ich an ein bis zwei Punkten nicht weiter.

Ich bin im Offshore-Bereich tätig und fahre dafür immer 14 Tage am Stück zu einer Service-Station (Festland) und habe dann im Anschluss 14 Tage frei. Meine offizielle Tätigkeitsstätte ist laut Vertrag Hamburg, die Service-Station ist jedoch in einer anderen Stadt. Meine erste Tätigkeitsstätte bin ich bisher noch nicht angefahren, da ich von zu Hause immer direkt mit dem Privat-PKW zur Servicestation fahre.

Nun bin ich mir unsicher, welche Entfernung ich ansetzen darf. Ich bin 2016 insgesamt 12 Mal zur Servicestation gefahren. Von zu Hause sind das 280 km. Die Entfernung von meiner ersten Tätigkeitsstätte zur Servicestation sind 150 km. Ich bekomme von meinem Arbeitgeber auch eine Fahrkostenerstattung von 2 * 150 km * 0,3 Euro, also für die Entfernung zwischen Tätigkeitsstätte und Servicestation. Jedoch ist es für mich ein Umweg, von zu Hause erst zu meiner Tätigkeitsstätte (180 km) zu fahren um dann noch einmal 150 km zur Servicestation zu fahren.

Wäre es eine Möglichkeit, eine Aufstellung zu machen, wann ich von zu Hause zur Servicestation gefahren bin und angebe, dass ich für 150 km (300 km hin- und zurück) die Kosten von meinem AG erstattet bekomme und ich somit noch eine Differenz von 130 km habe, die ich dann per Fahrtkostenpauschale als einfache Strecke in der Steuererklärung angebe? Oder kann ich sogar statt der Fahrtkostenpauschale die restlichen Gesamtkosten für Hin- und Rückfahrt (Differenz) als Reisekosten geltend machen. Oder habe ich sogar Anspruch auf die vollen 180 km Pauschale von meinem Wohnort zur Tätigkeitsstätte, obwohl ich diese gar nicht anfahre?

Zweite Frage: Mein AG erlaubt mir, an meinem Wohnsitz einen Leihwagen zu nehmen und damit zur Servicestation zu fahren. Ich habe dann jedoch einen Eigenkostenanteil von 130 km, da diese Fahrt dann ja privat ist. Ich rechne also immer die Gesamtkosten für Leihwagen plus Diesel zusammen und verteile die Kosten kilometergenau auf Privat- und Dienstfahrt. Bei meiner Reisekostenabrechnung gebe ich jedoch immer alle Belege ab und fülle ein Formular aus, in dem genau steht, wie viel Kilometer ich privat gefahren bin. Den Eigenanteil ziehe ich dann direkt in der Reisekostenabrechnung ab und bekomme somit weniger erstattet. Für Hin- und Rücktour entstehen mir so Kosten von ca. 75 Euro. Bisher habe ich zwei Mal einen Leihwagen gemietet und bin sonst mit dem Privat-PKW gefahren.

Gibt es eine gute Möglichkeit, diese Kosten auch in der Steuererklärung anzusetzen (ggf. auch ohne Belege, da Tankquittungen etc in der Buchhaltung sind und ich mir vorher keine Gedanken darüber gemacht habe)?

Vielen Dank für eine unverbindliche Antwort
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