Dienstwagen / 0,03 Prozent-Regelung / 0,002 Prozent-Regelung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
ap33r
Beiträge: 1
Registriert: 8. Feb 2017, 14:17

Dienstwagen / 0,03 Prozent-Regelung / 0,002 Prozent-Regelung

Beitrag von ap33r »

Hallo zusammen!

Ausgangssituation:
- Anrecht auf Dienstwagen
- Private Nutzung erlaubt
- 1%-Regelung des geldwerten Vorteils
- 0,03 %-Regelung bzgl. der Enfernungskilometer zwischen Wohnsitz und erster Tätigkeitsstätte (ergo keine Home-Office-Regelung)

Sachverhalt/0,002 Prozent-Regelung:
- Die 0,03 %-Regelung geht davon aus, dass mindestens an 15 Tagen pro Monat die erste Tätigkeitsstätte angefahren wird. Fährt man diese seltener an, dann macht es Sinn mit der 0,002 %-Regelung zu rechnen.
- In meinem Fall werde ich nur wenige Tage im Monat meine erste Tätigkeitsstätte anfahren.

Frage:
- Ich möchte die 0,03 % Steuer erstmal zahlen und diese dann am Ende des Jahres mittels der Steuererklärung anteilig mit der 0,002-Regelung wiederholen.
- Es heisst nun, dass man für das Finanzamt, die Tage an denen man tatsächlich nur vor Ort war, sich vom Arbeitgeber bestätigen lassen muss, zudem auch eine Bestätigung, dass tatsächlich die 0,03 % bei der Lohnsteuer draufgeschlagen wurden.
- In wie fern muss eine solche Bestätigung vom Arbeitgeber aussehen? Reicht es in der Form von „Mit diesem Schreiben bestätigen wir, dass unser Mitarbeiter XY an den folgenden Tagen die erste Tätigkeitsstätte angefahren hat. . . „? Oder gibt es für solche Zwecke bestimmte Vorgaben oder Vordrucke? Oder muss ich explizit für jeden einzelnen Tag einen unterschriebenes Dokument vorweisen?

Fragen über Fragen :-)

Schon mal vielen Dank und viele Grüße,
ap33r
Antworten