Fragen zu Verlustvortrag und Fristen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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mellowbloom
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Fragen zu Verlustvortrag und Fristen

Beitrag von mellowbloom »

Hallo,

ich umreiße einmal kurz meinen Lebenslauf:

2010-2012 war ich an einer Fachhochschule und habe dort den Abschluss 'staatlich geprüfter Medieninformatiker' erlangt, also ein Berufsabschluss. Ich hatte monatliche Ausbildungskosten und musste ein Wohnheimzimmer bezahlen.

2012-2013 habe ich in England studiert und mit dem Bachelor of Science abgeschlossen. Auch dort Ausbildungs- und Wohnheimkosten.

September-November 2013 habe ich ein bezahltes Praktikum gemacht (das war so auf 480 Euro Basis)
seit 2014 bin ich nun festangestellt. Vorher gab es nur Jobs auf Minijobbasis.

Ich habe erfahren, dass man einen Verlustvortrag machen kann, in dem man zB Ausbildungskosten als Werbekosten angibt und dann später evtl Geld wiederbekommt (?) sofern man eine Berufsausbildung abgeschlossen hat? So ganz verstehe ich noch nicht, in welchen Fällen das zutrifft. Erst habe ich gelesen, dass das 4 Jahre rückwirkend noch geht. Jetzt habe ich neulich auch was von 7 Jahren gelesen.

Ich war vor ein paar Monaten bei Lohnsteuerhilfeverein. Dort schien man auch nicht ganz sicher zu sein. Aber ich sollte alle wichtigen Unterlagen ab 2012 einreichen. Das habe ich getan, dann gingen sie bei denen 'verloren', ich hab sie nochmal geschickt... es sind nur noch ein paar Tage bis Jahresende und sie melden sich nicht auf meine Nachfragen.

Ich möchte nicht, dass mir da eine evtl. Rückzahlung entgeht. Stimmt es, dass man nun 7 Jahre lang noch einen Verlustvortrag beantragen kann? Ich habe noch nie eine Steuererklärung eingereicht. Dann hätte ich ja noch locker Zeit. Kann ich dann auch noch die Ausbildungskosten für 2010/11 gültig machen, oder ab welchem Jahr wäre es möglich?

Falls das NICHT stimmt und ich es dieses Jahr noch einreichen müsste, ist die Frist eingehalten wenn man erstmal nur den Mantelbogen abgibt und alles andere nachreicht?

Danke schonmal, wenn sich jemand die Zeit nimmt, mir zu antworten :)
Honrar
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Re: Fragen zu Verlustvortrag und Fristen

Beitrag von Honrar »

Ich kann dir da zwar auch nichts genauers sagen, aber wie kann es denn sein, dass Unterlagen einfach so verschwinden?! Häng dich da mal dahinter, ich bin auch dem Finanzamt wegen einer Rückzahlung auf die ich Anspruch hatte sehr lange hinterhergelaufen... Solche Sachen bearbeiten die einfach ungern!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fragen zu Verlustvortrag und Fristen

Beitrag von muemmel »

Stimmt es, dass man nun 7 Jahre lang noch einen Verlustvortrag beantragen kann? Ich habe noch nie eine Steuererklärung eingereicht. Dann hätte ich ja noch locker Zeit. Kann man. Ich wüßte allerdings nicht, welchen Zweck es hat, das vor sich herzuschieben.
Kann ich dann auch noch die Ausbildungskosten für 2010/11 gültig machen Nö. Das war die Erstausbildung und folglich waren das nicht vortragbare Sonderausgaben.
oder ab welchem Jahr wäre es möglich? Ab der Zweitausbildung, dem Bachelor - folglich für 12/13 (kommt mir für ein Studium recht kurz vor, aber Sie müssen das ja wissen).

Wann haben Sie übrigens 2014 angefangen zu arbeiten (in fester Anstellung)? Wenn der Termin spät im Jahr liegt, "frißt" das nämlich den VV schlichtweg auf. Steuern kriegt man trotzdem erstattet, aber aus anderen Gründen.
mellowbloom
Beiträge: 2
Registriert: 21. Dez 2016, 13:35

Re: Fragen zu Verlustvortrag und Fristen

Beitrag von mellowbloom »

muemmel hat geschrieben: Kann man. Ich wüßte allerdings nicht, welchen Zweck es hat, das vor sich herzuschieben.
Das ist ja Engelsgesang in meinen Ohren. Ich will es nicht mehr lange vor mir herschieben, die Frage war nur, ob ich es jetzt noch auf Teufel komm raus dieses Jahr rausquetschen muss.
muemmel hat geschrieben: Nö. Das war die Erstausbildung und folglich waren das nicht vortragbare Sonderausgaben.
oder ab welchem Jahr wäre es möglich? Ab der Zweitausbildung, dem Bachelor - folglich für 12/13 (kommt mir für ein Studium recht kurz vor, aber Sie müssen das ja wissen).
Alles klar, ab der Zweitausbildung. Ja, es ist kurz, eine etwas besondere Situation - die Fachhochschule hatte so eine Vereinbarung mit der englischen Hochschule, dass die Ausbildung beim Studium angerechnet wurde und man dann quasi nur noch das dritte Jahr des Bachelors machen musste.
muemmel hat geschrieben:Wann haben Sie übrigens 2014 angefangen zu arbeiten (in fester Anstellung)? Wenn der Termin spät im Jahr liegt, "frißt" das nämlich den VV schlichtweg auf. Steuern kriegt man trotzdem erstattet, aber aus anderen Gründen.
Gleich am 1. Januar.

Dann ist der Plan jetzt:
- Verlustvortrag einreichen für 2012 und 2013
- 'Normale' Steuererklärung für 2014 machen und ab da wird der Verlust dann mit einberechnet?

Das mit dem 'Verschwinden' der Unterlagen war so, dass ich per Email alles an den Verein geschickt habe, nichts zurückbekam, dann mal angefragt habe und die Email wohl nie wahrgenommen wurde. Naja. Ich mache es dann wohl doch selbst.
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fragen zu Verlustvortrag und Fristen

Beitrag von muemmel »

Der Plan ist okay. Allerdings würde ich mit der Erklärung für 2014 warten, bis Ihre Verluste aus 12/13 festgestellt sind (d. h., bis Sie die entsprechenden Feststellungsbescheide in der Hand halten). Vorher werden die nämlich nicht berücksichtigt.
Naja. Ich mache es dann wohl doch selbst. Da hätte ich noch diesen Link, der Sie informiert, was alles unter Ausbildungskosten fällt: http://www.studis-online.de/StudInfo/St ... hp?seite=2

Der 1. Januar ist übrigens, rein unter dem Aspekt der Geltendmachung von Verlusten gesehen, der ideale Tag, um ins Berufsleben einzusteigen...
StephanM
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Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Fragen zu Verlustvortrag und Fristen

Beitrag von StephanM »

Die Erklärungen können alle gleichzeitig eingereicht werden, da diese dann zusammen bearbeitet werden und zeitgleich die Bescheide kommen. Ein Mitarbeiter vom Finanzamt hat mir mal mitgeteilt, dass es da eine Gesamtfallbearbeitung gibt, bei der alle offenen Steuererklärungen einer Person von einem Bearbeiter zusammenhängend bearbeitet werden.
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