Guten Tag.
Seit August 2009 mache ich in Teilzeit eine Fortbildung zum Industriemeister und weiss nicht, wie ich die dabei anfallenden Kosten bei meiner Steuererklärung angeben kann.
Die Arbeitsmaterialien, wie Bücher, Taschenrechner, Schreibmaterial usw., kann ich ja, soweit ich weiss, bei den Arbeitsmitteln mit angeben. Korrigiert mich, falls ich falsch liege.
Wie sieht das aber mit den Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte, zu den Lerngemeinschaften und zu den jeweiligen Prüfungen aus? Kann ich die einfach bei den Werbungskosten, wie die Fahrten zur Arbeitsstätte angeben?
Und die Kurs- und Prüfungsgebühren, wo kann oder muss ich die denn angeben?
Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand diese Fragen beantworten könnte.
Grüsse Mike
Fortbildungskosten
Re: Fortbildungskosten
Hallo Mike,
an deiner Stelle würde ich eine Aufstellung über die Arbeitsmaterialien, wie Bücher, Taschenrechner, Schreibmaterial,Prüfungsgeb. usw., Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte und zu den jeweiligen Prüfungen und Lerngemeinschaft machen.
Die dann als Werbungskosten absetzen. Anlage N, Seite 2, Zeile 52; als Text schreibst du einfach"siehe Anlage"
Gruss
an deiner Stelle würde ich eine Aufstellung über die Arbeitsmaterialien, wie Bücher, Taschenrechner, Schreibmaterial,Prüfungsgeb. usw., Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte und zu den jeweiligen Prüfungen und Lerngemeinschaft machen.
Die dann als Werbungskosten absetzen. Anlage N, Seite 2, Zeile 52; als Text schreibst du einfach"siehe Anlage"
Gruss