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Unterstützung Bedürftiger

Verfasst: 13. Jan 2010, 21:25
von friedemannhw
Hallo

ich bin derzeit dabei mit Hilfe des WISO Steuerprogramms meine Steuererklärung anzufertigen.
Trotz der Unterstützung durch das Programm habe ich noch eine Frage.

Ich wohne zusammen mit meiner Freundin und unseren beiden leiblichen Kindern zusammen (eheähnliche Gemeinschaft). Meine Freundin übt keinen Beruf aus, ist also Hausfrau und hat keine eigenen Einnahmen; ausser einem Hartz IV Zuschuss, den sie erhält.

Kann ich in meiner Lohnsteuererklärung die Unterstützung Bedürftiger geltend machen, weil ich für Ihre Lebenshaltungskosten voll aufkomme. Ich habe gelesen, dass man hierfür monatlich einen Pauschalbetrag von 640€ ansetzen kann.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Re: Unterstützung Bedürftiger

Verfasst: 14. Jan 2010, 14:00
von Rosi
Hallo,
habe letzt gelesen, dass laut Bundesfinanzhof ,Unterhaltsleistungen an mittellose Lebenspartner in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung absetzbar ist :)
Grüße
Rosi

Re: Unterstützung Bedürftiger

Verfasst: 26. Nov 2010, 15:59
von Maaak
Hallo.

Wie geht denn das? Ich bin auch mit meiner Partnerin zusammen gezogen und wir haben ein Baby und sie bekommt keine Unterstützung vom Staat.

Im Gegenteil: bevor wir zusammen gezogen sind wurde Ihr die Miete gezahlt und sie hat Hartz IV bekommen und nun bekommt sie "nichts" mehr (außer 300 Euro Elterngeld das erste Jahr und halt Kindergeld) und ich muss zusätzlich auch noch ihre Krankenversicherung zahlen.

Ich nehme mal an, dass ich die Krankenversicherung zumindest absetzen kann aber kann ich auch Unterhalt oder etwas dergleichen für beide(?) geltend machen? Sie ist momentan Vollzeit Mutter und ich Alleinvediener.

Gruß,
Maaak

Re: Unterstützung Bedürftiger

Verfasst: 26. Nov 2010, 19:04
von Petz
Petz hat geschrieben:Für die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes ist man der Kindesmutter gegenüber unterhaltsverpflichtet.

Das kann man steuerlich geltend machen, und zwar einfach die Anlage Unterhalt ausfüllen.