Hallo liebes Forum,
ich bin gerade dabei, unsere Steuererklärung zu machen und habe eine dringende Frage zum Verlustvor- bzw. rücktrag.
2014 hatten mein Mann und ich kein positives Einkommen (Studium und Gewerbebetrieb). Ein Bescheid zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags liegt für 2014 mit ca 27.000 € vor. Seit 2015 sind wir beide in Festanstellung. Muss ich hier in der Steuererklätung den Verlustvortrag wählen, damit dies steuermindernd für 2015 gelten kann? Ist es richtig, dass ein Rücktrag nach 2014 sinnlos wäre, weil 2014 keine Einkommenssteuer angefallen ist.
Danke für die Antworten.
Verlustvortrag oder Verlustrücktrag
Re: Verlustvortrag oder Verlustrücktrag
Ist es richtig, dass ein Rücktrag nach 2014 sinnlos wäre, weil 2014 keine Einkommenssteuer angefallen ist. Sie wollen den Verlust von 2014 nach 2014 rücktragen? Oder meinen Sie 2013?
Re: Verlustvortrag oder Verlustrücktrag
Ich will die Steuern, die ich als Arbeitnehmer in 2015 bezahlt habe, zurück erhalten. 2011 bis 2014 wurde keine Einkommenssteuer bezahlt wegen Gewerbe (nur Verluste) und Studium.
Gruß
Gruß
Re: Verlustvortrag oder Verlustrücktrag
Da hilft natürlich nur vortragen. Was ist denn mit den Verlusten aus 11-13 - wurden die schon festgestellt?
Re: Verlustvortrag oder Verlustrücktrag
Ja, für alle Jahre gibt es einen Bescheid. Der letzte in 2014 mit insgesamt 27000 für all die Jahre.