Verlustvortrag oder Verlustrücktrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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angi0212
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Registriert: 31. Mär 2016, 09:39

Verlustvortrag oder Verlustrücktrag

Beitrag von angi0212 »

Hallo liebes Forum,

ich bin gerade dabei, unsere Steuererklärung zu machen und habe eine dringende Frage zum Verlustvor- bzw. rücktrag.

2014 hatten mein Mann und ich kein positives Einkommen (Studium und Gewerbebetrieb). Ein Bescheid zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags liegt für 2014 mit ca 27.000 € vor. Seit 2015 sind wir beide in Festanstellung. Muss ich hier in der Steuererklätung den Verlustvortrag wählen, damit dies steuermindernd für 2015 gelten kann? Ist es richtig, dass ein Rücktrag nach 2014 sinnlos wäre, weil 2014 keine Einkommenssteuer angefallen ist. :?:

Danke für die Antworten.
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag oder Verlustrücktrag

Beitrag von muemmel »

Ist es richtig, dass ein Rücktrag nach 2014 sinnlos wäre, weil 2014 keine Einkommenssteuer angefallen ist. Sie wollen den Verlust von 2014 nach 2014 rücktragen? Oder meinen Sie 2013?
angi0212
Beiträge: 3
Registriert: 31. Mär 2016, 09:39

Re: Verlustvortrag oder Verlustrücktrag

Beitrag von angi0212 »

Ich will die Steuern, die ich als Arbeitnehmer in 2015 bezahlt habe, zurück erhalten. 2011 bis 2014 wurde keine Einkommenssteuer bezahlt wegen Gewerbe (nur Verluste) und Studium.

Gruß
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag oder Verlustrücktrag

Beitrag von muemmel »

Da hilft natürlich nur vortragen. Was ist denn mit den Verlusten aus 11-13 - wurden die schon festgestellt?
angi0212
Beiträge: 3
Registriert: 31. Mär 2016, 09:39

Re: Verlustvortrag oder Verlustrücktrag

Beitrag von angi0212 »

Ja, für alle Jahre gibt es einen Bescheid. Der letzte in 2014 mit insgesamt 27000 für all die Jahre.
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