Werbungskosten während Studium rückwirkend geltend machen?
Werbungskosten während Studium rückwirkend geltend machen?
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eine Frage, die sich nach intensiver Online-Recherche nicht definitiv beantworten ließ. Mein Name ist Pit, ich bin 29 Jahre alt, Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen und Angestellter.
Ich habe Abitur gemacht, anschließend eine Lehre als Beton- und Stahlbetonbauer, unmittelbar danach ein Studium zu Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen erfolgreich absolviert, welches ich 02/2009 abgeschlossen habe. Seit 05/2009 bin ich nun Angestellter.
Den Weg, nach dem Abitur zuerst eine Ausbildung im Handwerk zu absolvieren und anschließend aufbauend das Studium zum Bauingenieur habe ich bewußt eingeschlagen, um entsprechende Praxiserfahrung zu sammeln.
Während des Studiums habe ich keine Einkommensteuererklärung eingereicht. Für 2009 erarbeite ich aktuell meine 1. Steuererklärung nach dem Studium. Nun zu meiner Frage. Kann ich die Kosten für das Studium der vergangenen Jahre als Werbungskosten geltend machen (Semesterbeiträge, Bürobedarf, Bücher, Fahrtkosten,...).
Ich hoffe auf eure Hilfe.
Viele Grüße und vorab schon ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2009.
ich bin neu hier und habe eine Frage, die sich nach intensiver Online-Recherche nicht definitiv beantworten ließ. Mein Name ist Pit, ich bin 29 Jahre alt, Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen und Angestellter.
Ich habe Abitur gemacht, anschließend eine Lehre als Beton- und Stahlbetonbauer, unmittelbar danach ein Studium zu Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen erfolgreich absolviert, welches ich 02/2009 abgeschlossen habe. Seit 05/2009 bin ich nun Angestellter.
Den Weg, nach dem Abitur zuerst eine Ausbildung im Handwerk zu absolvieren und anschließend aufbauend das Studium zum Bauingenieur habe ich bewußt eingeschlagen, um entsprechende Praxiserfahrung zu sammeln.
Während des Studiums habe ich keine Einkommensteuererklärung eingereicht. Für 2009 erarbeite ich aktuell meine 1. Steuererklärung nach dem Studium. Nun zu meiner Frage. Kann ich die Kosten für das Studium der vergangenen Jahre als Werbungskosten geltend machen (Semesterbeiträge, Bürobedarf, Bücher, Fahrtkosten,...).
Ich hoffe auf eure Hilfe.
Viele Grüße und vorab schon ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2009.
Re: Werbungskosten während Studium rückwirkend geltend machen?
HAllo Pit,
du kannst leider, die Kosten für das Studium der vergangenen Jahre nicht als Werbungskosten geltendmachen.
du kannst leider, die Kosten für das Studium der vergangenen Jahre nicht als Werbungskosten geltendmachen.
Re: Werbungskosten während Studium rückwirkend geltend machen?
Hallo,
danke zunächst einmal für die Antwort.
Ich habe zwischenzeitlich weiter recherchiert und folgende interessante Infos vom Bund der Steuerzahler endeckt:
http://www.steuerzahler.de/BdSt-erstrei ... index.html
Demnach müsste es doch möglich sein, die Werbungskosten während meines Studiums geltend zu machen? In meinem Fall wäre dies lediglich noch für 2006-Ende Studium möglich, da ich die Steuererklärungen nachreichen müsste und die Festsetzungsfrist ja 4 Jahre beträgt? Ist das so korrekt?
Danke und Grüße
Pit
danke zunächst einmal für die Antwort.
Ich habe zwischenzeitlich weiter recherchiert und folgende interessante Infos vom Bund der Steuerzahler endeckt:
http://www.steuerzahler.de/BdSt-erstrei ... index.html
Demnach müsste es doch möglich sein, die Werbungskosten während meines Studiums geltend zu machen? In meinem Fall wäre dies lediglich noch für 2006-Ende Studium möglich, da ich die Steuererklärungen nachreichen müsste und die Festsetzungsfrist ja 4 Jahre beträgt? Ist das so korrekt?
Danke und Grüße
Pit
Re: Werbungskosten während Studium rückwirkend geltend machen?
Ja, du musst mit der Steuererklärung eine Antrag stellen und deine Steuererklärungen bis 31.12.2010 einreichen.
Viel Erfolg
Viel Erfolg
Re: Werbungskosten während Studium rückwirkend geltend machen?
Hallo zusammen,
ich habe mir das entsprechende Urteil durchgelesen und auch ein Großteil davon verstanden. Meine Frage wird darin aber nicht beantwortet und auch im Internet habe ich bisher nichts passendes gefunden.
Was mich interessiert ist, wie die Aufwendungen während des Studiums gehandhabt werden, wenn bereits während des Studiums Einkommen erzielt wurde. Das Einkommen, das aus Ferienjobs resultierte, hat aber nichts mit dem Studium zu tun sondern rein zur Lebensunterhaltung gedient. Darüberhinaus sind die Aufwendungen auch noch unter dem gesetzlichen Freibetrag geblieben und haben keinen Bezug zur späteren Arbeitstätigkeit.
Kann ich die Aufwendungen trotzdem nachträglich geltend machen oder werden sie auf die entsprechen Jahre verteilt?
Ich weiß, dass ist keine alltägliche Frage, daher bitte nur antworten, wenn man was konkretes weis.
Ich danke euch
Gruß
Kaiser
ich habe mir das entsprechende Urteil durchgelesen und auch ein Großteil davon verstanden. Meine Frage wird darin aber nicht beantwortet und auch im Internet habe ich bisher nichts passendes gefunden.
Was mich interessiert ist, wie die Aufwendungen während des Studiums gehandhabt werden, wenn bereits während des Studiums Einkommen erzielt wurde. Das Einkommen, das aus Ferienjobs resultierte, hat aber nichts mit dem Studium zu tun sondern rein zur Lebensunterhaltung gedient. Darüberhinaus sind die Aufwendungen auch noch unter dem gesetzlichen Freibetrag geblieben und haben keinen Bezug zur späteren Arbeitstätigkeit.
Kann ich die Aufwendungen trotzdem nachträglich geltend machen oder werden sie auf die entsprechen Jahre verteilt?
Ich weiß, dass ist keine alltägliche Frage, daher bitte nur antworten, wenn man was konkretes weis.
Ich danke euch
Gruß
Kaiser
Re: Werbungskosten während Studium rückwirkend geltend machen?
Wenn Du während deines Studiums kein Steuern zahlst, kannst du auch deine Werbungskasten nicht geltend machen.