Lehrer - Arbeitszimmer Möbel rückwirkend absetzen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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steuerfragen
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Lehrer - Arbeitszimmer Möbel rückwirkend absetzen?

Beitrag von steuerfragen »

Hallo,

ich bin seit diesem Jahr Lehrerin und mache dieses Jahr das erste mal eine Lohnsteuererklärung für das Jahr 2015, also noch gar keine Erfahrungen diesbezüglich.
Während meines Studiums bin ich umgezogen und habe im Jahr 2013 mein komplettes Arbeitszimmer eingerichet (Möbel / Drucker / Computer , welches ich auch die letzten 2 Jahre während meiner Referendarjahre genutzt habe.

Kann ich diese Zimmereinrichtung mit Rechnungen von 2013 in meiner aktuellen Steuererklärung irgendwie geltend machen? "Lehrer" bin ich ja schließlich erst seit 2015.

Danke für eure Hilfe
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Lehrer - Arbeitszimmer Möbel rückwirkend absetzen?

Beitrag von muemmel »

Und als Referendarin haben Sie keine Steuern bezahlt? Denn falls doch, läge es ja nahe, 2013 mit den Steuererklärungen anzufangen...
steuerfragen
Beiträge: 6
Registriert: 7. Jan 2016, 13:56

Re: Lehrer - Arbeitszimmer Möbel rückwirkend absetzen?

Beitrag von steuerfragen »

Das war jetzt keine Antwort auf meine Frage. 2013 habe ich 09/10/11/12 als Referendarin gearbeitet und lag somit weit unter dem Freibetrag. Ein Arbeitszimmer habe ich ja trotzdem gebraucht und nutze es auch jetzt noch.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Lehrer - Arbeitszimmer Möbel rückwirkend absetzen?

Beitrag von schlauelia »

dann geht es also um 2014 und 2015: wenn die Einrichtungsgegenstände über 150,-- gekostet haben, kann man sie ja über die GWG-Regelung oder bei Beträgen über 1.000,-- über die AfA geltend machen. Dann wird das Jahr 2013 wegfallen und die Rest-Beträge kann man ab 2014 ansetzen - dafür müssen natürlich die Belege noch vorliegen!

Übrigens es heißt "Einkommensteuererklärung"1

Lia
steuerfragen
Beiträge: 6
Registriert: 7. Jan 2016, 13:56

Re: Lehrer - Arbeitszimmer Möbel rückwirkend absetzen?

Beitrag von steuerfragen »

Ok danke für Antwort! Die Möbel haben genau 1000€ gekostet, muss ich jetzt zwingend für 2014 noch eine Einkommensteuererklärung machen? In dem Jahr war ich auch nur ganz geringfügig über dem Freibetrag. Mir geht es halt Hauptsächlich darum ob ich die Rechnung von 2013 in der Einkommensteuererklärung für 2015 anwenden kann, weil ich davor kaum relevant Lohnsteuer bezahlt habe.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Lehrer - Arbeitszimmer Möbel rückwirkend absetzen?

Beitrag von muemmel »

Die Möbel haben genau 1000€ gekostet Das meinte die Kollegin aber nicht. Sie meinte den Preis des einzelnen Möbelstücks - sofern der mindestens 150 Euro beträgt, haben Sie die Möglichkeit zur "Poolabschreibung" über 5 Jahre hinweg. Insofern könnten Sie dann, immer vorausgesetzt, die 150 Euro pro Möbelstück sind korrekt, jährlich 200 Euro absetzen in den Jahren 2015 bis 2017. Siehe hier: http://www.rechnungswesen-portal.de/Fac ... ibung.html Das bringt natürlich nur was, wenn Sie mit den gesamten Werbungskosten über 1000 Euro im Jahr kommen.
muss ich jetzt zwingend für 2014 noch eine Einkommensteuererklärung machen? Nein.
steuerfragen
Beiträge: 6
Registriert: 7. Jan 2016, 13:56

Re: Lehrer - Arbeitszimmer Möbel rückwirkend absetzen?

Beitrag von steuerfragen »

Danke erstmal für die Antwort.
Zuletzt geändert von steuerfragen am 8. Jan 2016, 15:38, insgesamt 1-mal geändert.
steuerfragen
Beiträge: 6
Registriert: 7. Jan 2016, 13:56

Re: Lehrer - Arbeitszimmer Möbel rückwirkend absetzen?

Beitrag von steuerfragen »

Also zusammenfassend kann man sagen, alle Rechnungen für das Arbeitszimmer aus dem Jahr 2013 wo die einzelnen Anschaffungen unter 150€ (z.b. 130€ Bürostuhl) liegt, kann ich nicht mit nutzen weil ich sie im Jahr 2013 absetzen hätte müssen? Jetzt kann ich nur noch Sachen über die Poolregelung abschreiben, wenn ich z.b. ein Schrank für 300€ und ein Schreibtisch für 200€ 2013 gekauft habe, kann ich dann die nächsten 3 Jahre noch jeweils 100€ abschreiben, richtig?
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