Hallo,
ich bin als IT Berater bei einem deutschen Unternehmen angestellt. Ich habe dort einen Firmenwagen mit privatnutzung und laut Vertrag keine erste Tätigkeitsstätte. D.h. ich kann zwar bei Bedarf auf Büros meines Arbeitgebers z.B. für Meetings etc. (kein eigener Schreibtisch o.ä.) zugreifen, bin in der Regel jedoch von Zuhause aus oder beim Kunden vor Ort tätig.
Ich denke, damit sind die Voraussetzungen erfüllt, um ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen zu können. Unter welcher Abzugsvoraussetzung muss dies geschehen? Zur Auswahl stehen: "Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit" ODER "Für die berufliche Nutzung steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung". Ist die Absetzung des Arbeitszimmers für mich überhaupt erfolgversprechend?
MfG
Angestellter Berater ohne erste Tätigkeitsstätte / Steuererklärung 2014
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