Penderpauschale -> bin verwirrt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
bugfisch
Beiträge: 1
Registriert: 16. Nov 2009, 13:07

Penderpauschale -> bin verwirrt

Beitrag von bugfisch »

Hallo zusammen,

ich habe noch nie die sog. Steuer gemacht.
Arbeite nun steuerpflichtig und fahre jeden Tag mit der Bahn von Langerwehe nach Bonn.
Soweit sogut ... Mit dem Auto (kürzeste Strecke wären es 81KM Pro Strecke, also 162Km am Tag -> Hin- und Rückfahrt).
Mein Ticket kostet 199,00€ im Monat. Habe kein Auto angemeldet, hätte allerdngs die Möglichkeit bei einer Steuererklärung das KFZ meiner Mutter anzugeben.

Die Pauschale sagt, dass man 30 Cent pro Kilometer pro Arbeitstag bekommt. Richtig?
Das wären somit bei 230 Arbeitstagen: 0,30*230*81=? Auch richtig?
Wäre eine Summe von = 5589,00€

Wieviel Euro bekomme ich von diesem Geld tatsächlich auch mein Konto überwiesen?
Bin ein absoluter Nichtsblicker was Steuerrecht angeht.

Oder geht das in meinem Fall gar nicht mit den 0,30€ pro Kilometer pro Tag?

Ich wäre über eine qualifizierte Antwort sehr dankbar.

Liebe Grüße
Christoph Rüttgers
krümmel
Beiträge: 121
Registriert: 24. Sep 2008, 14:13
Wohnort: Köln

Re: Penderpauschale -> bin verwirrt

Beitrag von krümmel »

Hallo Christoph,

an deiner Stelle würde ich versuchen 0,30Cent pro km pauschal abzusetzen. Die Entfernungspauschale ist der Höhe nach ab 1.1.2004 grundsätzlich auf einen Betrag von 4.500 EUR jährlich begrenzt. Wieviel du zurück erstattet bekommst, hängt von deinen anderen Werbungskosten bzw. Sonderausgaben ab. Du kannst auch auf deine Lohnsteuerkarte eine Freibetrag eintragen lassen. Dann bekommst du jeden Monat netto mehr raus.
Marc
Beiträge: 3
Registriert: 16. Jan 2010, 16:44

Re: Penderpauschale -> bin verwirrt

Beitrag von Marc »

Ich ebenfalls Pendler. Fahre mit eigenem PKW 76km hin und 76km zurück. Das ganze etwa 10 - 12 mal im Monat. (Schichtdienst)

Würde sich das in meinem Fall schon lohnen, einen Freibetrag eintragen zu lassen ?

Ich arbeite wie gesagt, im Schichtdienst. also nicht 5 Tage die Woche. Muß ich also anhand meiner Dienstpläne nachzähle wie oft ich zur Arbeit gefahren bin oder kann ich den "üblichen Satz" an Arbeitstagen ansetzen ? Also abzüglich Urlaub etc.
Antworten